Kann ich den Kindesunterhalt auch am 15. eines Monats zahlen?

9 Antworten

besteht ein unterhaltstitel? wenn ja, dann wird in dem ja leider drin stehen, dass der unterhalt zum 1. zu leisten ist und da würde ich bei so einer ex aufpassen. so blöd wie es dann kommt, leitet die gleich die zwangsvollstreckung ein (was ja der sinn eines unterhaltstitels ist), wenn aber nirgends beurkundet ist, wann der unterhalt zu zahlen ist, dann weise deine ex oder deren anwalt darauf hin und gut ist!

Der Termin zur Zahlung hat grundsätzlich nichts mit einem Titel zu tun. Er ergibt sich aus dem Gesetz:

§ 1612 Abs. 3 BGB

Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen.

Wenn bisher immer am 1. gezahlt wurde, kann der Termin nicht einfach nacht hinten geschoben werden.

Eine Möglichkeit bestünde aber darin, dass der Fragesteller am 1. den Unterhalt für 1 1/2 Monate zahlt und ab dem Folgemonat dann jeweils am 15. Dann könnten von Seiten des Unterhaltsberechtigten keine Einwände kommen.

Da wird die Mutter wohl zustimmen müssen. Die Alternative wäre, ja dass du einen Monat ganz aussetzen müsstest.

Seit wann hängt die Unterhaltspflicht vom Zeitpunkt der Gehaltszahlung ab?

Und wenn man es aus dem Blickwinkel der anderen Seite betrachtet: Wovon soll denn das Kind die 2 Wochen leben, für die es keinen Unterhalt erhält?

In Absprache mit der Kindesmutter ist das sicherlich machbar

ich habe das gleiche Problem habe immer am 1. per Dauerauftrag überwiesen und es ging meine miete und und etliche Sachen noch vom Konto runter und bis zum 15. habe ich immer nur noch 100 Euro über was echt sehr schwierig ist würde auch gerne am 15. meinen Unterhalt überweisen aber mit der mutter von meinem Sohn kann man nicht reden weil sie einfach doof ist sorry ist nun mal so habe schon beim Jugendamt nachgefragt und man sagte mir das sie einen Antrag stellen muss damit sie damit einverstanden ist aber das ist bei der zwecklos .Der Hammer ist das sie von Niedersachsen nach Bayern gezogen ist und da ist das Jugendamt in Bayern zuständig und nicht mehr Niedersachsen werde Morgen dort mal anrufen und werde das Ergebnis mitteilen .

Das Problem ist, dass ich mit der Kindesmutter nur noch über Anwälte spreche. Da sind zu viele Dinge vorgefallen.

Ich weiß mit Sicherheit, dass sie sich nicht drauf einlassen würde, wenn auch nur um mir zu "schaden".

Schriftlich vereinbart wurde damals der 1. Waren aber wie gesagt andere Voraussetzungen (mit Zahltag usw.).

Ich dachte es gäbe vielleicht ein Möglichkeit einen "Antrag" z.B. beim Jugendamt zu stellen?

So weit mir bekannt, gibt es da keine Möglichkeit.

Der Unterhalt dienst ja zur fortlaufenden Finanzierung des Lebensbedarfs des Unterhaltsberechtigten.

Wenn der Zahltermin nun nach hinten verschoben würde, stünde der Berechtigte ja 2 Wochen lang ohne Mittel da. Bzw. du würdest 1/2 Monatsunterhaltsbetrag einsparen.

Hast du denn keine Möglichkeit einen Gehaltsvorschusss von deinem Arbeitgeber zu bekommen?