Unterhaltsvorschuss trotz Beziehung?

2 Antworten

Ihr seid weder verheiratet noch wohnt ihr zusammen,demnach steht deiner Freundin Unterhaltsvorschuss zu,wenn du als Kindsvater nicht leistungsfähig bist und der Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Leistung,deshalb kam auch die Aufforderung vom Jobcenter diesen zu beantragen !

Wenn du nachweislich nicht leistungsfähig bist,dann musst du den Unterhaltsvorschuss auch nicht zurück zahlen.

Bekommt deine Freundin Geld von dir,dann hat sie das beim Jugendamt und auch beim Jobcenter anzugeben und nachzuweisen,denn das mindert dann den Anspruch.

Nur weil man sich gemeinsam um das Kind kümmert,bedeutet nicht das der Unterhaltsvorschuss versagt werden darf,dann dürfte ja einer alleinerziehenden nach einer Scheidung auch kein Unterhaltsvorschuss zustehen,wenn der Kindsvater nicht leistungsfähig wäre,nur weil der Vater sein Umgangsrecht wahrnimmt.

Da ihr nicht zusammenlebt, steht ihr selbstverständlich der UVG zu. Wenn sie ALG 2 bezieht muß sie zwingen UVG beantragen und den regulären Unterhalt von Dir fordern.

Wenn Du sie finanziell unterstützt, muß sie das angeben.

Wieso zahlst Du eigentlich keinen Unterhalt?

Der nette Herr vom Jugendamt irrt sich hier.