Ab wann steht einem kein Unterhaltsvorschuss mehr zu?

2 Antworten

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind setzt sich zusammen aus dem "Naturalunterhalt" (Betreuung des Kindes, Essen zubereiten, Wäsche waschen, spielen, zu Bett bringen, Arztbesuche usw....) und dem "Barunterhalt" (Geld für die Verpflegung, Wohnkosten, Kleidung, Spiel- und Schulsachen... des Kindes).

Bei getrennten Eltern ist Derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt, zum Barunterhalt verpflichtet. Zahlt er diesen nicht oder nicht vollständig, kann der andere Elternteil dafür ggf. Unterhaltsvorschuss beziehen.

Nur, wenn beide Elternteile gleichermaßen sowohl Natural- als auch Barunterhalt leisten würden, würden gegenseitige Unterhaltsansprüche ggf. entfallen - und somit der Unterhaltsvorschuss.

 warum die ex von meinem freund den vorschuss bekommt wenn sein kind doch so oft bei ihm ist.

Wovon sollten denn die Kosten für die Verpflegung, anteilige Miete, Strom, Kleidung, Spielsachen... des Kindes sonst bestritten werden.....

Anonym3590 
Fragesteller
 29.11.2016, 07:35

Aber das kind hat bei ihm ja auch sein eigenes zimmer wodurch mehr miete und auch strom gezahlt werden muss, kleidung und spielzeug muss er auch selber kaufen weil sie ja nichts mitgibt. Er bekommt ja dafür auch kein zusätzliches Geld. Und da der junge den ganzen tag in der kita ist, die sie ja auch nicht zahlen muss, hat sie nicht mal so viel mehr kosten. 

Im prinzip versteh ich das ja schon mit dem vorschuss. Mich regt es nur auf dass jemand sein kind ausnutzt um mehr geld zu haben. Sie hat nämlich eigentlich gar keine lust auf ihr kind... so kommt es uns zumindest vor wenn man sie reden hört und mitbekommt wie sie mit dem kleinen umgeht. Ich finde es einfach traurig.  Und wenn sie dieses geld eh nicht mehr erhalten würde dann würde sie den kleinen ja vielleicht freiwillig zu uns geben. 

DFgen  29.11.2016, 08:02
@Anonym3590

Entscheidend ist, bei wem das Kind "gemeldet" ist, seinen regelmäßigen Aufenthalt hat. Dieser Elternteil gilt als "betreuender".....

Der andere Elternteil hat dann lediglich das "Umgangsrecht"... und muss alle Kosten des Umgangs selbst tragen (könnte dies z. B. vom hälftigen Kindergeld tun, welches bei der Unterhaltsberechnung entsprechend angerechnet wird....).

Aber das kind hat bei ihm ja auch sein eigenes zimmer wodurch mehr miete und auch strom gezahlt werden muss, kleidung und spielzeug muss er auch selber kaufen weil sie ja nichts mitgibt.

Da dem Kind beim umgangsberechtigten Elternteil kein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen muss, wird dieses auch nicht angerechnet (anders als beim sog. "Wechselmodell").

Im Rahmen ihrer "Wohlverhaltenspflicht" müsste die Kindsmutter dem Kind allerdings ausreichend Kleidung, Wechselwäsche, Hygieneartikel etc... für die Besuche beim Vater mitgeben. (Kommt sie ihrer Pflicht nicht nach, könnte er sich ggf. Unterstützung beim Jugendamt holen...)

Und wenn sie dieses geld eh nicht mehr erhalten würde dann würde sie den kleinen ja vielleicht freiwillig zu uns geben.

Der Mann könnte - vorausgesetzt, er hat ebenfalls das Sorgerecht - das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind beantragen, so dass es zukünftig bei ihm leben könnte und die Kindsmutter dann ein Umgangsrecht hätte...

Sollte er noch kein Sorgerecht haben, könnte er dieses jederzeit beanspruchen (Antrag beim Familiengericht) , es dürfte ihm auch gegen den Willen der Kindsmutter nicht verwehrt werden...

Freitag bis Sonntag sind drei Tage, Montag bis Donnerstag 4 Tage.

Damit steht der Unterhalt der Mutter zu.

Das hat Dir das Jugendamt bestimmt nicht erzählt, da hast du was falsch verstanden.

Ein Wechselmodell besteht bei 50/50 der Zeit, dann ist u.U. kein Unterhalt mehr fällig.

Anonym3590 
Fragesteller
 28.11.2016, 20:36

Ich denke nicht dass ich es falsch verstanden habe. Bin zum jugendamt hin um den vorschuss zu beantragen, daraufhin wurde ich gefragt wieviele stunden sich mein kind beim vater aufhält und ich musste es im antrag auch reinschreiben. Als ich dann paar tage wieder hin musste um die restlichen unterlagen abzugeben wurde ich nochmals gefragt wie oft sie sich bei ihrem vater aufhält und wenn es sich wieder ändert und er sie mehr als 24 stunden in der woche nimmt muss ich das melden weil mir dann der vorschuss nicht mehr zusteht. 

Deshalb hab ich mich jetzt gefragt warum die ex von meinem freund den vorschuss bekommt wenn sein kind doch so oft bei ihm ist. Er hat doch durch den kleinen genauso viele Kosten wie sie. 

Menuett  29.11.2016, 11:43
@Anonym3590

Ist das Kind vielleicht auch beim Vater als Zweitwohnsitz gemeldet?

24 Stunden in der Woche - das ist normaler Umgang, das kann nicht stimmen.

Das ist hier auf dem Jugendamt gesichert nicht so.

Kann sein, dass die versuchen, dich da zu benachteiligen und versuchen eigene Regeln aufzustellen. Dagegen kannst du dich wehren.

Ich konnte jetzt auch im Netz nichts finden, dass den UVG beschränkt, wenn der Vater sich weniger als 50 Prozent ums Kind kümmert.

Das Familienministerium weiß nix von dieser Vorraussetzung.

https://www.bmfsfj.de/blob/93500/1d86f9f37bf7395f033f6e7b2cb86db6/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/der-unterhaltsvorschuss/107026

Wiki weiß auch nichts davon