Gibt es bei Unterhaltsvorschuss eine Verjährung der Rückzahlung des Unterhaltsschuldners?

1 Antwort

Wenn er nachweisen kann, dass er nicht zahlungsfähig war obwohl er sich bemüht hat, dann muß er überhaupt nichts zurückzahlen.

Unterhalt richtet sich nach dem Gehalt, wo nix ist, muß auch nix gezahlt werden.

Wenn das Jugendamt einen Titel hat, dann könnte es trotzdem eines Tages pfänden lassen. Da beträgt die Verjährungsfrist dann 30 Jahre.


Einen Titel haben sie nicht ... Zumindest noch nicht also könnten Sie doch maximal von das nicht verjährte (3 Jahre) fordern oder?