Unterhaltsschulden Jugendamt -Selbstbehalt bei neuen Kindern?

4 Antworten

er konnte damals keinen Unterhalt bezahlen und seine ex Frau hat für beide Kinder unterhaltsvorschuss bekommen. 

Wenn der Mann damals "unverschuldet" keinen Unterhalt für seine Kinder zahlen konnte und das auch entsprechend nachgewiesen hätte, bräuchte er den UV auch nicht zurückzahlen.

Dass der UV aber nun zurückgefordert wird bedeutet, dass der Mann eigentlich zahlungsfähig gewesen war und trotzdem nicht gezahlt hat... oder geforderte Auskünfte nicht erteilt hat.....

Wie hoch ist sein Selbstbehalt in unserer Situation?

Der "Selbstbehalt" des Mannes gilt für seine laufenden Verpflichtungen - also den laufenden Unterhalt für seine Kinder, nicht aber für Schuldenrückzahlungen.

Unterhaltsvorschuss, der später zurückgefordert wird, ist gleichzusetzen mit jeder anderen Schuldenrückzahlung: 

  • Dafür kann mit dem Gläubiger eine Rate vereinbart werden, die dann regelmäßig gezahlt werden muss.
  • Wird sie nicht gezahlt, kann (nach Mahnung etc...) der ausstehende Schuldenbetrag gepfändet werden - und zwar jeweils bis zum "Pfändungsfreibetrag". 

Wie hoch der Pfändungsfreibetrag ist, hängt von den Unterhaltsverpflichtungen des Mannes ab, denen dieser auch nachweislich nachkommt......

Nun ist es so, dass er monatlich eine Rate gezahlt hat und sie aber nun wollen, dass die Summe erhöht wird und verlangen seine Gehaltsabrechnungen. 

Entweder sind die Kinder noch minderjährig, dann müsste ggf. laufender Unterhalt für sie berechnet werden, der von der Einkommenshöhe des Mannes abhängt....

  • und diese Zahlungen hätten dann Vorrang vor der Rückzahlungen der Vorschuss-Schulden...

... oder es wird ermittelt, ob bzw. in welcher Höhe dem Mann die UV-Schulden gepfändet werden könnten.....

haben einen gemeinsamen 7 jährigen Sohn und erwarten im August unser zweites Kind.

Bei der Berechnung des möglichen laufenden Unterhaltes für die älteren Kinder... oder die Festsetzung der Rate bzw. seines Pfändungsfreibetrages wird euer Sohn berücksichtigt.

Nach der Geburt ist der Mann dann noch für ein weiteres Kind - und ggf. dann auch für dich - unterhaltspflichtig, was ab dann ebenfalls Berücksichtigung findet, wenn er es entsprechend angibt.....

Hallo,

seh diese Antwort nicht als meine Hilfe. Ich habe bekanntschaft mit einer ähnlichen Situation gemacht und die Summen die man abdrücken muss bzw. bekommt schwanken stark. Ich vermute dass man sowas nicht auf den Euro genau sagen kann da so viele Kriterien miteinwirken die man garnicht einkalkulieren kann. 

Vielleicht habn wir hier jemand der diese Situation schon in einem änlichen Schema erlebt hat.

Liebe Grüße

Ich kann keine Zahlen nennen

Aber ja auch sein eigenes Kind und euer Verhältnis werden beim Selbstbehalt mit einbezogen
Wenn er nicht mehr verdient als vorher oder sich irgendwas sonderlich verbessert hat wird sich vermutlich nicht viel ändern
Und wenn ihr zB jetzt doch 500€ mehr habt, dann ist es ja nur recht das auch mehr gezahlt werden kann

Missy005 
Fragesteller
 27.04.2017, 10:08

Geändert hat sich halt das wir gemeinsame Kinder haben und zusammen in einem Haushalt Leben. Er müsste rein theoretisch ja auch für unsere Kinder Unterhalt zahlen, somit wäre der Selbstbehalt ja höher. Also das, was das Jugendamt uns lassen muss. 

Dave0000  27.04.2017, 10:22

Ja so ist es
Allerdings könnte durch euer zusammenziehen auch dein Einkommen relevant sein
Seine Kosten sind dadurch ja gesunken
Aber wenn die Nachweise von dir wollen werden die sich melden