Minijob wird beim Unterhalt berücksichtigt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
wird ein Minijob bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt

Wenn der Minijob dazu führt, dass er den Mindestunterhalt zahlen kann. sonst könnte man ihm auch ein fiktives Gehalt anrechnen (unter bestimmten Bedingungen), wenn er ansonsten nicht leistungsfähig wäre oder nur in Teilen. Zumindest ist es in D so.

Was die Wohnung betrifft: München ist natürlich so eine Sache.. Was würde eine angemessene Wohnung kosten? Und was bringt es unterm Strich, wenn er auszieht (was er nicht machen muss, aber es kann sein, dass die Miete komplett unberücksichtigt bleibt, da in der Düsseldorfer Tabelle zumindest eine Pauschale enthalten ist) und eine kleinere Wohnung findet, die 100 Euro günstiger ist? Für 1200 eine 90qm Wohnung in München ist ja schon fast ein Schnapper...

Klar ist er verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Die Frage ist eben, was kann er nach österreichischem Recht in Abzug bringen? Und wenn es vor Gericht geht, dann kann es dauern, wahrscheinlich Monate. Gerade in Corona Zeiten. Aber das Geld würde dann ja später fließen, wenn feststeht wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen.

Du kannst dich ja mal hier durchlesen:

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/anspruch-auf-kindesunterhalt-in-oesterreich.html

https://www.familienrechtsinfo.at/unterhaltspflichtiger-lebt-im-ausland-unterhalt-geltend-machen/

Aber auch in Österreich gibt es wohl Unterhaltsvorschuss. Da würde ich jetzt mal nicht drauf warten bis eines Tages die Gerichtsverhandlung ist, sondern das schon mal beantragen.

Deniseschell 
Fragesteller
 25.11.2020, 22:24

Vorschuss gibt es in Österreich nur, wenn der Unterhaltstitel fertig ist. er bewohnt eine 90m2 Sozialwohnung, die er nicht bewohnen darf. Sie ist zu groß für eine Person und das Amt hat ihm sxhon ermahnt.

Kessie1  25.11.2020, 22:28
@Deniseschell

Ah ok.. dann ist es wohl der Part, der greifen könnte:

Dabei wird im Zuge des Antrags auf vorläufigen Unterhalt gleichzeitig ein Bemessungsverfahren eingeleitet, um die Höhe der Unterhaltszahlungen festzulegen.
Kessie1  25.11.2020, 22:32
@Kessie1

Was die Wohnung betrifft: das österreichische Unterhaltsrecht weicht wohl in einigen Punkten ab. Inwieweit man ihn aber zwingen kann eine kleinere Wohnung zu nehmen, wenn er wenigstens überhaupt Unterhalt zahlt, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber da wird dir ja ein Anwalt vor Ort was zu sagen können. Wobei Wohnungen ja auch nicht aus dem Hut gezaubert werden können und schon gar nicht in München. Und er kann ja schlecht unter der Brücke schlafen.. Aber das wird dann ggf. ein Gerichtsverfahren klären.

Deniseschell 
Fragesteller
 25.11.2020, 22:41
@Kessie1

Klar, aber meine Kinder müssen ja auch von etwas Leben....

Kessie1  26.11.2020, 08:12
@Deniseschell

Verständlich. Aber ihr Alle müsst leben. In D ist halt für die Miete eine Pauschale enthalten von 450 Euro und der Selbstbehalt kann angehoben werden, wenn man nachweist, dass es keine günstigeren Wohnungen gibt. Und er könnte ja auch Zimmer untervermieten.

Deniseschell 
Fragesteller
 26.11.2020, 19:34
@Kessie1

Die Wohnung steht ihm rechtlich nicht zu. Eine Einzimmerwohnung am Stadtrand wäre günstiger.

Deniseschell 
Fragesteller
 26.11.2020, 19:39
@Deniseschell

An seine Tochter zahlt er 400 Euro und meine Kinder haben 3 Jahre keinen einzigen Euro gesehen. Ich habe eine Wut gegen ihn

Kessie1  26.11.2020, 19:51
@Deniseschell

Lasse dich nicht von Wut leiten. Zur Not wird es ein Gericht entscheiden und dann hast du Klarheit.

Er wird in München kaum etwas billigeres finden.

Und wenn er freiwillig nichts zahlt, bleibt dir nur der Weg über das Gericht

In diesenfall läuft es bald übers Gericht aber das kann auch dauern

den titel wirst du mit abgechlossener Gerichts Vollzug erhalten

ob er seine Wohnung verlassen muss hängt davon ab wie viel er monatlich verdienst und wie viel er an Unterhalt zahlen muss