Minijob wird beim Unterhalt berücksichtigt?
Liebe Community,
wird ein Minijob bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Mein Ex lebt in München, meine Kinder und ich in Wien. In diesem Fall wird nicht die Düsseldorfer Tabelle angewendet, sondern die Prozentberechnung.
wenn es über das Gericht geklärt werden muss, wie lange kann es dauern bis der Unterhaltstitel fertig ist ?
Ixh habe das Österreichische Jugendamt eingeschaltet und er muss nun die letzten 12 Lohnzettel ans Jugendamt zur Berechnung senden. Wenn er dies nicht tut, geht es über das Gericht oder ?
wie lange kann das dauern ?
er bezahlt seit Beginn an nichts freiwillig und ich kann nicht alle kosten der Kinder alleine tragen.
wie sieht es aus mit seiner teueren Wohnung in München ? Das Amt sagt, er darf diese 90m2 wohnung für 1200 Euro Miete ( kalt ) alleine nicht bewohnen.
kann die teure Wohnung bei der Berechnung des Unterhaltes für die beiden Kinder berücksichtigt werden ?
er muss ausziehen, ok. ( ist eine Sozialwohnung ) Aber wie sieht es bis dahin aus ?
danke für eure Hilfe !
lg aus wien
denise
3 Antworten
wird ein Minijob bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt
Wenn der Minijob dazu führt, dass er den Mindestunterhalt zahlen kann. sonst könnte man ihm auch ein fiktives Gehalt anrechnen (unter bestimmten Bedingungen), wenn er ansonsten nicht leistungsfähig wäre oder nur in Teilen. Zumindest ist es in D so.
Was die Wohnung betrifft: München ist natürlich so eine Sache.. Was würde eine angemessene Wohnung kosten? Und was bringt es unterm Strich, wenn er auszieht (was er nicht machen muss, aber es kann sein, dass die Miete komplett unberücksichtigt bleibt, da in der Düsseldorfer Tabelle zumindest eine Pauschale enthalten ist) und eine kleinere Wohnung findet, die 100 Euro günstiger ist? Für 1200 eine 90qm Wohnung in München ist ja schon fast ein Schnapper...
Klar ist er verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Die Frage ist eben, was kann er nach österreichischem Recht in Abzug bringen? Und wenn es vor Gericht geht, dann kann es dauern, wahrscheinlich Monate. Gerade in Corona Zeiten. Aber das Geld würde dann ja später fließen, wenn feststeht wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen.
Du kannst dich ja mal hier durchlesen:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/anspruch-auf-kindesunterhalt-in-oesterreich.html
https://www.familienrechtsinfo.at/unterhaltspflichtiger-lebt-im-ausland-unterhalt-geltend-machen/
Aber auch in Österreich gibt es wohl Unterhaltsvorschuss. Da würde ich jetzt mal nicht drauf warten bis eines Tages die Gerichtsverhandlung ist, sondern das schon mal beantragen.
Ah ok.. dann ist es wohl der Part, der greifen könnte:
Dabei wird im Zuge des Antrags auf vorläufigen Unterhalt gleichzeitig ein Bemessungsverfahren eingeleitet, um die Höhe der Unterhaltszahlungen festzulegen.
Was die Wohnung betrifft: das österreichische Unterhaltsrecht weicht wohl in einigen Punkten ab. Inwieweit man ihn aber zwingen kann eine kleinere Wohnung zu nehmen, wenn er wenigstens überhaupt Unterhalt zahlt, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber da wird dir ja ein Anwalt vor Ort was zu sagen können. Wobei Wohnungen ja auch nicht aus dem Hut gezaubert werden können und schon gar nicht in München. Und er kann ja schlecht unter der Brücke schlafen.. Aber das wird dann ggf. ein Gerichtsverfahren klären.
Klar, aber meine Kinder müssen ja auch von etwas Leben....
Verständlich. Aber ihr Alle müsst leben. In D ist halt für die Miete eine Pauschale enthalten von 450 Euro und der Selbstbehalt kann angehoben werden, wenn man nachweist, dass es keine günstigeren Wohnungen gibt. Und er könnte ja auch Zimmer untervermieten.
Die Wohnung steht ihm rechtlich nicht zu. Eine Einzimmerwohnung am Stadtrand wäre günstiger.
An seine Tochter zahlt er 400 Euro und meine Kinder haben 3 Jahre keinen einzigen Euro gesehen. Ich habe eine Wut gegen ihn
Lasse dich nicht von Wut leiten. Zur Not wird es ein Gericht entscheiden und dann hast du Klarheit.
Er wird in München kaum etwas billigeres finden.
Und wenn er freiwillig nichts zahlt, bleibt dir nur der Weg über das Gericht
In diesenfall läuft es bald übers Gericht aber das kann auch dauern
den titel wirst du mit abgechlossener Gerichts Vollzug erhalten
ob er seine Wohnung verlassen muss hängt davon ab wie viel er monatlich verdienst und wie viel er an Unterhalt zahlen muss
Vorschuss gibt es in Österreich nur, wenn der Unterhaltstitel fertig ist. er bewohnt eine 90m2 Sozialwohnung, die er nicht bewohnen darf. Sie ist zu groß für eine Person und das Amt hat ihm sxhon ermahnt.