Unterhaltsklage nach ab dem 25. Lebensjahr, ist das möglich?

6 Antworten

Was hast du seit deinem 18. Lebensjahr gemacht?

Abitur mit 25 ist schon ungewöhnlich. Eltern sind Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet bis zum ende der Erstausbildung- ABER Kinder haben eine Ausbildung zügig zu durchlaufen, sonst können sie den Unterhaltsanspruch verwirken.

Hast du z.B. gearbeitet, wie und wo auch immer und deinen Lebensunterhalt davon bestreiten können, muss dein Vater auch jetzt nicht zahlen. 

TanteLori 
Fragesteller
 06.04.2016, 23:37

Naja, so ungewöhnlich ist dies nun auch nicht. In meiner Stufe befinden sich alle in diesem Alter oder gar aufwärts.
Und es gibt halt Menschen, die nicht unbedingt die gegebene Möglichkeit haben ihre Wege nach der Norm abzulaufen. Das macht wohl das individuelle im Leben. Für die einen positiv für die anderen negativ. :) so ist das.
Ich glaube ich frage da einfach nochmal jemanden der sich täglich damit auseinander setzt.
Aber vielen Dank für deine Antwort :)

sassenach4u  07.04.2016, 12:49
@TanteLori

Ist es schon, in deinem Alter sind die meisten schon mit der Ausbildung teilweise auch mit einem Studium fertig. Wenn du hier eine Frage stellst und eine fundierte Antwort haben möchtest, musst du dir auch nachfragen gefallen lassen. Fakt ist nun mal, wenn du gejobbt hast und damit deinen Lebensunterhalt davon bestreiten konntest, sind deine Eltern aus der Nummer raus, auch wenn es die Erstausbildung wäre. Zwischen Schule und jetzt musst du ja irgendetwas getan haben- oder eben nichts. Und bei nichts hat dein Vater zu Recht keinen Unterhalt gezahlt. wenn du nun forderst, wirst du dir genau diese Fragen auch von deinem Vater gefallen lassen müssen:

was hast du bisher getan?

wovon hast du gelebt?

Ich weiß, deswegen ja die Frage ob ich das jetzt noch nachträglich einklagen könnte. :)

Für die Vergangenheit können Sie nur Unterhalt einklagen, wenn Sie

a) aus rechtlichen Gründen oder
b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.

§1613 BGB.

Typisches Beispiel wäre, wenn erst jetzt die Vaterschaft festgestellt worden wäre.

Für die Zukunft sieht es anders aus, da kommt es auf den Lebenslauf an, also was Sie bisher gemacht haben. Insbesondere kommt es darauf an, ob das Abitur als Teil der berufliche Erstausbildung anzusehen ist.

TanteLori 
Fragesteller
 06.04.2016, 10:46

Das ist doch mal was, danke!

Ja, ich wusste nicht das er auch weitergehend für mich Unterhaltspflichtig gewesen wäre, deswegen habe ich nie einen Anspruch erhoben.
Er hat sich ja schon bis 18 sehr geweigert, und er verdient nicht schlecht.
Und ja, mein Abitur wäre mir einer Erstausbildung gleich zu setzen.

Danke Ihnen ☺️

Eine Altersgrenze von 25 Jahren gibt es im Unterhaltsrecht nicht. Falls Du noch in Ausbildung bist (und diese Ausbildung nicht aus Deiner Schuld viel länger dauert als normal), hast Du weiterhin einen Unterhaltsanspruch.

TanteLori 
Fragesteller
 05.04.2016, 23:55

Bist du dir sicher? Ich mache gerade mein Abitur nach. Und mein Erzeuger hat noch nie wirklich was gezahlt für mich.

Roland Sperling  07.04.2016, 09:41
@TanteLori

Ja. Die Altersgrenze von 25, die oft herumgeistert, stammt aus dem Recht des Kindergelds. Das Kindergeld wird - normalerweise - wirklich nur bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Die Leute verwechseln aber die Begriffe "Kindergeld" und "Kindesunterhalt". 

Unterhaltsanspruch besteht nur bis zur 1. abgeschlossenen Berufsausbildung.

Möglich, unter bestimmten Voraussetzungen schon, z. B. bei einer Behinderung.