Richterwechsel bei Unterhaltsklage?

6 Antworten

Nein, da es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Richterin befangen wäre. "Befangen" bedeutet, dass ein Richter nicht unparteiisch ist. Dass die Richterin anderer Meinung ist als Du, macht sie aber noch lange nicht befangen. Selbst wenn ihre Rechtsansicht völliger Unsinn wäre ist das keine Befangenheit. Du musst dann ggfl. Beschwerde gegen den Beschluss der Richterin einlegen.

Wahrscheinlich würde jeder Richter das genauso sehen: Du kannst dir natürlich einen Job suchen, damit wären Unterhaltsansprüche vom Tisch. Allerdings kann es in deinem Fall ja auch sein, dass du 37 Jahre lang den Hausmann gemacht hast und deine Exfrau das Geld nach Haus gebracht hat. Dann wären Unterhaltsansprüche deinerseits nicht von der Hand zu weisen...

Die Richterin könnte doch auch Recht haben. Findest Du nicht?

Was hindert Dich daran, arbeiten zu gehen?

Die Richterin hat deiner Anwältin bestimmt kurz erläutert, warum sie die Klage für aussichtslos erhält bzw. einen formellen rechtlichen Hinweis gemacht.

Wenn deinen Anwältin meint, dass ihr gute Erfolgsaussichten habt, so kann sie ja gegen das  ablehnende Urteil der Richterin dann ein Rechtsmittel einlegen und in der nächsthöheren Instanz deinen Anspruch prüfen lassen.

Befangenheitsantrag kann nur gestellt werden, wenn die Richterin einen weitschichtigen Bezug zu deiner Ex-Frau hätte oder durch  eigensichtige, nicht haltbare Einwendungen und  voreingenommene Erklärungen für eine Seite Partei ergreift.

Wenn es zu einem ablehnenden Urteil kommt, würde ich mir die Begründung ganz genau durchlesen, ob diese auch begründet und stichhaltig sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In wiefern ist sie denn Befangen? An ihrer Meinung /ihrem Urteil festhalten ist ja erstmal keine Befangenheit.

Vielleicht hat sie ja auch recht?

Was sagt denn dein Anwalt? Und warum fragst du den nicht?