Unterhalt vom eigenen Vater + Aufstiegsbafög mit Darlehen danach Anerkennungsjahr Erzieherin - fällt der Unterhalt weg?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Fällt weg,... 50%
Bleibt bestehen,... 50%

4 Antworten

Unterhalt wird i.d.R. nur für eine Erstausbildung geschuldet.

Und Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistentin und erhältst jetzt während Deiner Zweitausbildung, wenn ich dies richtig verstanden habe, weiterhin Unterhalt seitens Deines Vaters .

Und wenn Du dann folgend ca. 900 Euro netto ( während des Anerkennungsjahres ) verdienst dann besteht ehedem, alleine aus wirtschaftlicher Sicht, kein weiterer Anspruch auf elterlichen Unterhalt. Ich vermute jetzt einmal, dass Dir auch noch während dieses Anerkennungsjahres Kindergeld zusteht - vorausgesetzt Du bist jünder als 25 Jahre .

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten(ext. mietrecht.de) einberechnet.

Welche Ansprüche für Dich - hier "rückwirkend" oder für die Zukunft bis zum Abschluss der Erzieherinnenausbildung - nach einem Gerichtsverfahren bestehen - kannst Nur Du anhand des Dir vorliegenden Urteiles aus dem vorangegangenen Verfahren wissen.

Fällt weg,...
Da bekomme ich circa 900€ (+/-) 

Und damit ist dein Vater raus. Mit eigener Wohnung stehen dir 735,- Euro inkl. Kindergeld zu.

Die Nachzahlung bezieht sich ja auf vergangene Zeiten. Der Betrag wird dem Urteil entsprechend nicht geändert. Aber mit eigenem Einkommen in der Höhe ist dein Vater unterhaltstechnisch raus für zukünftige Zahlungen.

xpumpkynhunterx 
Fragesteller
 15.05.2019, 14:13

Danke!:) Ich glaube ich schreibe mal meinem Anwalt, der sich um diese Unterhaltssache gekümmert hat. Ich möchte mich einfach absichern, dass später keine Nachzahlung kommt, da ich überlege, das Darlehen vom BAföG zu beanspruchen, um meinen Führerschein zu machen oder ob ich den Grundbetrag nehme und dieser dann auch reicht. Wenn aber der Unterhalt meines Vaters wegfallen würde, hätte ich weit unter 735€ (wäre dann bei knapp 600, mit allen Ausgaben bei ca 350€, das reicht nicht um die Lebenskosten für Nahrungsmittel zu finanzieren) mit dem Grundbetrag vom Aufstiegsbafög

Kessie1  15.05.2019, 14:37
@xpumpkynhunterx

Da verstehe ich deine Rechnung jetzt nicht so ganz: du schreibst, du erhältst 900 netto. Dazu das Kindergeld, macht also 1104,- Euro. wie kommst du nun auf 600 Euro? Und so wie ich dich verstanden habe, schuldet dir ja dein Vater auch Geld aus der Vergangenheit. Das musst du natürlich auch dazu rechnen...

xpumpkynhunterx 
Fragesteller
 15.05.2019, 15:08
@Kessie1

Ich bekomme erst nächstes Jahr ab August dieses Gehalt. Zur Zeit ist alles noch ohne eigenes Einkommen also nur BAföG. Das BAföG wäre bei 917 € mit einem Darlehen von 498€, welches ich ja zurückzahlen muss. Davon bleiben also 419 € für den Grundbedarf, den ich auch ohne Darlehen wählen könnte. Wenn dann mein Unterhalt wegfällt, kann ich meinen Anteil an der Wohnung nicht mehr bezahlen bzw müsste mit ungefähr 300-350€ im Monat für Lebensmittel und Schulbedarf, Kitakosten usw auskommen. Bekomme 2x Kindergeld, bin 20. Daher die Frage nach dem Unterhalt meines Vaters :) möchte ihm ja auch nicht unnötig geld abzwacken, wenn er gar nicht mehr zahlen müsste durch das hohe BAföG

Kessie1  15.05.2019, 15:40
@xpumpkynhunterx

Das du erst im nächsten Jahr Gehalt bekommst, habe ich verstanden. Meine Aussage drehte sich ja auch um die Zeit wo du Einkommen hast. Denn ab da schuldet dir dein Vater keinen Unterhalt mehr! Nur den, der aus der Vergangenheit als aufgelaufene Unterhaltszahlung an dich abbezahlen muss laut Urteil .

Zur Zeit erhältst du ja Unterhalt von deinem Vater plus 100 Euro BAföG plus Kindergeld. Das wurde im Urteil doch auch so festgelegt, dass dein Vater genug einkommen hat, dass nicht das BAföG Amt in voller Höhe einspringen muss, sondern er. Oder habe ich das falsch verstanden?

Wenn dein Vater nicht unterhaltsverpflichtet wäre, dann würdest du 917,- Euro BAföG bekommen? Weil er aber jetzt noch unterhaltspflichtig ist, bekommst du nur 100,- Euro... Richtig? Und seine Unterhaltspflicht bleibt (wie im Urteil festgehalten) bis zum Ende der Schulausbildung unangetastet.

Erst wenn du ein Einkommen hast, dann entfällt seine Verpflichtung, da Einkommen angerechnet wird!

Bekomme 2x Kindergeld

wie ist das denn jetzt zu verstehen?

xpumpkynhunterx 
Fragesteller
 15.05.2019, 15:48
@Kessie1

Habe die ganze Zeit 276€ BAföG bekommen, aber Schülerbafög. Da es Stress mit meinem Vater gab, hab ich für August Aufstiegsbafög beantragt, weil es elternunabhängig ist, sie müssen also keine Einkommensnachweise einreichen. Da war jetzt die Frage, ob er mir den Unterhalt noch zahlen muss, weil ich Aufstiegsbafög bekomme in Höhe von 419€, das ist ja mehr als zuvor (498€ könnte ich zusätzlich bekommen, müsste aber dann ab nächsten Jahr 5.500€ zurückzahlen für den Zeitraum. Habe also diese 419€ sicher, also auch keine sicheren 900€ dieses jahr, nur mit diesem Darlehen). Dann bekomme ich aktuell Unterhalt von meinem Vater, Schülerbafög von 276€ bis Juli und 2x Kindergeld. 1x für mich, 1x für meinen Sohn. Das ist jetzt schon knapp mit allen Abzügen von Miete usw

xpumpkynhunterx 
Fragesteller
 15.05.2019, 15:51
@xpumpkynhunterx

Und genau das mit dem Einkommen wusste ich :) da würde der Unterhalt ja wegfallen, nur die Frage ist einfach, ob es beim Bafög auch so zählt

Kessie1  15.05.2019, 15:54
@xpumpkynhunterx
Und genau das mit dem Einkommen wusste ich :) da würde der Unterhalt ja wegfallen, nur die Frage ist einfach, ob es beim Bafög auch so zählt

Auch beim BAföG wird Einkommen angerechnet.

xpumpkynhunterx 
Fragesteller
 15.05.2019, 15:57
@Kessie1

Ich bekomme das BAföG in dem Jahr, in dem ich kein Einkommen habe🙈

Kessie1  15.05.2019, 16:16
@xpumpkynhunterx
In diesen Fällen unterstellt der Gesetzgeber für die Förderung nach dem BAföG, dass die Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung einer Berufsausbildung nicht mehr besteht, so dass die Frage der Unterhaltsverpflichtung nach den dafür maßgebenden zivilrechtlichen Grundsätzen nicht mehr zu prüfen ist; lediglich bei der Gesetzesauslegung können der Gesetzeszweck und damit der zivilrechtliche Hintergrund an Bedeutung gewinnen.

https://www.xn--bafg-7qa.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php

Das sind die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG.

Du bekommst nun BAföG, Unterhalt vom Vater, Kindergeld... Das Kindergeld für das Kind ist irrelevant. Für das ist der Vater zuständig, die Unterhaltsvorschusskasse, zur Not das Sozialamt.

Du bekommst 419,- Euro elternunabhängiges BAföG plus Kindergeld 194,- Euro. Macht zusammen 613,- Euro. Demzufolge hättest du noch Anspruch gegen deinen Vater (und deine Mutter natürlich auch) in Höhe von 120,- Euro.

Du hast bei der Antragstellung angegeben, dass dein Vater Unterhalt in höherer Höhe zahlt?

Nach Auffassung des Gerichts ist es Volljährigen, die Anspruch auf ein Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz haben, wirtschaftlich zumutbar, dieses auch Anspruch zu nehmen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-fuer-volljaehrige-oder-bafoeg_054911.html

Irgendwie erscheint mir dein Fall tatsächlich etwas verworren! Du solltest dich an deinen Anwalt wenden.

Wie gesagt: deine Eltern müssen dir 735,- Euro Unterhalt zahlen, abzüglich Kindergeld, abzüglich BAföG. Nicht mehr!

Wenn du noch Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern hast, ist dieser vorrangig. Nur wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind, bekommst du dann BAFÖG (evtl als aufstockende Leistung)