Unterhalt trotz 3 Vorbereitungsjahr?
Hallo....
Ich hätte da einige Fragesn bezüglich Unterhalt.
Der Sohn meines Freundes ist momentan 17,wird im Februar 18.
Er verliess mit 15 Jahren die Schule und macht mittlerweile das 2 BVJ.
Nun habe ich erfahren, das er ab September ein weiteres Jahr, weiss aber nicht wie sich das nennt, ist wohl auch irgendwas berufvorbeteitendes.
Der Grund warum er das macht, ist wohl das er sich noch nicht um eine Ausbildung bemüht hat und zu faul zum Bewerbung schreiben ist.
Nun meine Frage: ist er momentan überhaupt zu voller Höhe verpflichtet, da das Kind ja selbst verschuldet ist das er keine Einkünfte hat. Und wie ist es dann wenn das Kind 18 wird, muss er dann trotzdem den vollen Unterhalt zahlen wenn das Kind im Vorbereitungsjahr ist umd sich nicht um eine Ausbildung kümmert.
Es kann ja nicht sein, nur weil das Kind zu faul ist sich um eine Ausbildung zu bemühen und das der Vater ewig weiterzahlt. Andere Kinder fangen nach der Schule eine Ausbildung an wo sie ein bischen Lehrlingsgeld haben.
Über Antworten von euch die darüber bescheid wissen wäre ich sehr dankbar.
4 Antworten
Bis 18 hat er auf Jeden Fall Unterhaltsanspruch. Wenn er volljährig ist, muss er ausreichende Bemühungen NACHWEISEN, dass es sich um eine Erstausbildung bemüht.
Diese ausreichenden Bemühungen sind aber nicht näher definiert.
Da gilt Einzelfallentscheidung.
Wenn er eine Schule besucht um dort z.B. seinen Hauptschulabschluss zu machen, dann den erweiterten Hauptschulabschluss um dann z.B. auf den weiterführenden Wirtschaftszweig zu gehen um Fachabi zu machen, dann besteht der Anspruch fort! Es ist also zu klären was das für eine Berufsvorbereitung ist... In NRW z.B. gibt es Berufskollegs... Sie bereiten natürlich auf den Beruf vor, aber eben mit Erreichung bestimmter Schulabschlüsse... Fragt doch einfach mal das "Kind" welche Schulform es da besucht, was das Ziel ist und lasst euch eine Schulbescheinigung geben und Halbjahreszeugnisse! So gesehen könnte das Kind von der Hauptschule bis zum Abi gehen und danach studieren und man zahlt weiter Unterhalt!
Bis zu seinem 18. Geburtstag ist er grundsätzlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, auch wenn das Kind sich den ganzen Tag nur in der Nase bohrt.
Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind verpflichtet Schule, Ausbildung oder Studium zu machen.
Wenn er da nur etwas Berufsvorbereitendes macht, ist das ausreichend für den Unterhaltsanspruch.
Das Kind kann Schule bis zum Abi machen und danach noch studieren, er hat währenddessen keinerlei Pflicht Geld zu verdienen.
Wenn er eine Ausbildung macht, wird sein Gehalt bis auf 90€ angerechnet.
Solange das "Kind" sich in erster Schul-oder Berufsausbildung befindet, muss er zahlen. Zumal, derzeit ist er noch schulpflichtig. Erst wenn er volljährig ist, muss er sich bemühen, seine Ausbildung zugüg zu beenden. Bis 18 wäre er so oder so zum Unterhalt verpflichtet, egal, was der Junge macht.