Unterhalt trotz 3 Vorbereitungsjahr?

4 Antworten

Bis 18 hat er auf Jeden Fall Unterhaltsanspruch. Wenn er volljährig ist, muss er ausreichende Bemühungen NACHWEISEN, dass es sich um eine Erstausbildung bemüht.

Diese ausreichenden Bemühungen sind aber nicht näher definiert.

Da gilt Einzelfallentscheidung.

Wenn er eine Schule besucht um dort z.B. seinen Hauptschulabschluss zu machen, dann den erweiterten Hauptschulabschluss um dann z.B. auf den weiterführenden Wirtschaftszweig zu gehen um Fachabi zu machen, dann besteht der Anspruch fort! Es ist also zu klären was das für eine Berufsvorbereitung ist... In NRW z.B. gibt es Berufskollegs... Sie bereiten natürlich auf den Beruf vor, aber eben mit Erreichung bestimmter Schulabschlüsse... Fragt doch einfach mal das "Kind" welche Schulform es da besucht, was das Ziel ist und lasst euch eine Schulbescheinigung geben und Halbjahreszeugnisse! So gesehen könnte das Kind von der Hauptschule bis zum Abi gehen und danach studieren und man zahlt weiter Unterhalt!

Bis zu seinem 18. Geburtstag ist er grundsätzlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, auch wenn das Kind sich den ganzen Tag nur in der Nase bohrt.

Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind verpflichtet Schule, Ausbildung oder Studium zu machen.

Wenn er da nur etwas Berufsvorbereitendes macht, ist das ausreichend für den Unterhaltsanspruch.

Das Kind kann Schule bis zum Abi machen und danach noch studieren, er hat währenddessen keinerlei Pflicht Geld zu verdienen.

Wenn er eine Ausbildung macht, wird sein Gehalt bis auf 90€ angerechnet.

Solange das "Kind" sich in erster Schul-oder Berufsausbildung befindet, muss er zahlen. Zumal, derzeit ist er noch schulpflichtig. Erst wenn er volljährig ist, muss er sich bemühen, seine Ausbildung zugüg zu beenden. Bis 18 wäre er so oder so zum Unterhalt verpflichtet, egal, was der Junge macht.