Unterhalt für nicht leibliches Kind
Mein Freund und ich möchten gerne heiraten. Nun habe ich allerdings bereits eine Tochter. Die bei dem leiblichen Vater lebt und für die Unterhalt gezahlt werden muss. Und nun fragen wir uns, ob wenn wir heiraten er dann dazu verpflichtet werden kann auch für den Unterhalt von ihr aufzukommen. Da ich nämlich im Moment zu wenig verdiene um selbst dafür aufzukommen, wird der Unterhalt vom Amt bezahlt. Mein Freund verdient allerdings mehr und nun ist halt die Frage offen ob er nach der Hochzeit auch für den Unterhalt aufkommen muss. Und wenn ja gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen? Wie zum Beispiel die Gütertrennung oder einen Ehevertrag ?
4 Antworten
Ihr Freund ist dem Kind gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet. Insoweit muß Ihr Freund da nicht direkt für das Kind aufkommen.
Allerdings können Sie nach einer Heirat einen Taschengeldanspruch gegen den Ehegatten haben und diese Taschengeld zum Teil zum Kindesunterhalt herangezogen werden. Dies ist vor allem dann relevant, wenn sie überhaupt nicht arbeiten.
Ferner reduziert sich, wenn sie mit einen leistungsfähigen Partner zusammenleben der Selbstbehalt um die Haushaltsersparnis. Im Falle einer Ehe kann der Selbstbehalt weiter reduziert werden, wenn sie auf Grund des Beschäftigungsumfangs nicht zum Familienunterhalt beitragen müssen.
es Du nicht echte Gründe für Deine Leistungsunfähigkeit beweisen kannst und der Ex einen guten Anwalt hat..der vor Gericht sagt , beweist das Du auf eigenes schuldhaftes Verhalten heraus nicht Unterhalt zahlen kannst, dann wirst Du evtl. wie bisher meist " männliche Unterhaltsdrückeberger" behandelt, als hättest Du ein Einkommen, welches aber fiktiv ist
aber Du alle Konsequenzen, die sich daraus ergeben tragen mußt...von Pfändung bis hin auch zur Beugehaft., wenn das Gericht dann festgestellt hat, das subjektiv Erwerbsbemühungen deinerseits (Unterhaltsschuldner) fehlen.
Er hat mit dem Unterhalt nichts zu tun,es zählt nur dein Einkommen !!!
er muss nicht dafür aufkommen.