Unterhalt bei Trennung oder Sozialamt?

6 Antworten

Wenn beide nicht leistungsfähig sind - und danach klingt es - , muss man Hilfen beantragen. Bei Erwerbsunfähigkeit ist es das Sozialamt.

da sollte dann Grundsicherung beantragt werden.

Er verdient 1800€ netto, sie Rente unter Grundsicherung.

@supermeier1

Ok, dann ist er unterhaltspflichtig.

Fakt ist, dass bei sozialen Geldern immer die max. Größe von 50m² entscheidend ist.

Gerne darf ein Single auch 278m² bewohnen. Das interessiert keinen Menschen solange man kein Geld vom Staat will.

Geld vom Staat wäre auch Wohngeld bzw.Mietzuschuss.

Tolle Antwort.

Auf welche Frage eigentlich?

Es geht nicht unbedingt nach der Größe der Wohnung,solange die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) im angemessenen Rahmen liegt,also nach dem SGB - ll oder dem SGB - Xll als angemessen gilt !

Bevor Leistungen des Staates anfallen, gibt es erst einmal die Prüfung, ob der andere Ehepartner Unterhalt zahlen kann.

Zum Thema Steuerklasse gilt:

Leben die Ehegatten getrennt, liegt darin bereits der Grund für das Finanzamt, Sie in eine andere Steuerklasse einzustufen. Dieser Wechsel muss zum ersten Kalenderjahr nach dem Stichtag beim Finanzamt selbständig beantragt werden. Wer keine Kinder hat, wird sich dann wieder in der Steuerklasse I vorfinden. Als alleinerziehender Elternteil kommen Sie in die Steuerklasse II.

Beantragen Sie den Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig oder lassen Sie ihn ganz ausfallen, begehen Sie nach dem Gesetz Steuerhinterziehung.

Das Finanzamt kann bei Zweifeln am Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft eine Prüfung auf Singledasein durchführen, um das Getrenntleben der einstigen Ehepartner zu entlarven.

Damit ist das Thema durch. Ändert er die Steuerklasse nicht, holt es ihn rigendwann ein.

Wer voll erwerbsgemindert ist, steht dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Man kann zwar trotzdem einen 450 € Job machen, aber den müsste man ja erst mal finden.

Sie muss sich umgehend beim Sozialamt melden, damit es erst gar nicht zu einem Mietrückstand kommt.

In den ersten 6 Monaten müssen die tatsächlichen Kosten auch bei einer "zu großen" Wohnung bezahlt werden.

Wenn das Sozialamt verlangt, dass sie umzieht, müssen auch ALLE KOSTEN, in dem Zusammenhang erstattet werden. (Makler Kaution Umzug usw)

Wenn sie sich Trennen möchten steht doch sicher auch irgendwann die Scheidung an und dann würde es im Trennungsjahr erst einmal Trennungsunterhalt geben !

Ob ihr nach dem Trennungsunterhalt weiterhin Unterhalt zusteht wird das Gericht bei der Scheidung festlegen.

Ihr eigenes Einkommen wird da aber gegengerechnet,ihm stünden bei Trennungsunterhalt derzeit min. 1200 € Netto Selbstbehalt zu,es würde sich dann ggf.ein übersteigender Betrag von 600 € ergeben.

Gibst du im Internet einfach mal ein ,, Berechnung Trennungsunterhalt ",da siehst du dann was ihr evtl.zumindest im Trennungsjahr zustehen könnte.

Wenn sie auf Dauer voll Erwerbsgemindert ist,dann soll sie beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen,die werden dann evtl.vorrangige Unterhaltszahlungen dann schon einfordern,sollte sie das nicht von selber machen.

Die Scheidung möchte er nicht, weil er dann wieder in Steuerklasse 1 rutscht.

@supermeier1

Die muss er auch nicht wollen,es reicht wenn sie es möchte,dann würde meines Wissens die Ehe auch ohne seine Zustimmung nach 3 Jahren geschieden,wenn sich das nicht geändert hat !

@supermeier1

In die 1 kommt er im Jahr nach der Trennung. Also wenn die Trennung dieses Jahr erfolgt, hat er 2019 die Steuerklasse 1 zwingend. Eine Scheidung hat damit gar nichts zu tun.

Ohne Scheidung verlängert sich aber die Trennungszeit, in der Unterhalt zu zahlen ist, falls der zu Unterhalt verpflichtete genug Einkommen hat. Die Steuerklasse 3 hingegen nicht.