unterhaltsvorschuss zurückzahlen,wenn ich mit meinem ehemann wieder zusammen ziehe

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Wenn er unter seinem Selbstbehalt liegt,zahlt er gar nichts zurück,du gleich gar nicht !

Zurück zahlen müsste nur der Unterhaltspflichtige,ist der aber nicht leistungsfähig,weil er unter seinem Selbstbehalt liegt,entfällt auch die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses.

Unterhaltsvorschuss läuft nur dann als Unterhaltsschuld auf, wenn der Pflichtige zur Zeit der Vorschussleistung leistungsfähig war. War er das nicht, war er auch nicht unterhaltspflichtig.
In dem Fall kann die Unterhaltsvorschusskasse keine Unterhaltsansprüche auf sich überleiten, da es keine gab.
Es muss also nichts zurückgezahlt werden.

Nicht Du, sondern Dein Ehemann. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung, wenn der Unterhaltspflichtige warum auch immer nicht zahlt.

Eifelmensch  17.01.2014, 12:14

Es muss sehrwohl zwischen dem Warum unterschieden werden!
Bei bestehendem Unterhaltsanspruch kann der UV zurückgefordert werden. Bestand kein Unterhaltsanspruch, bspw. weil der ansich Barunterhaltspflichtige nicht leistungsfähig war, besteht keine Rechtsgrundlage für eine Rückforderung. Gleichwohl kann die UV-Kasse es dennoch versuchen. ;-)