unterhaltsvorschuss zurückzahlen,wenn ich mit meinem ehemann wieder zusammen ziehe
Bekomme seit 16 Monate unterhaltsvorschuss vom Jugendamt,da mein von mir getrennt lebender Ehemann nur eine minimale unfallrente bekommt. Sollten wir wieder zusammen kommen und auch wieder zusammen ziehen,muß ich dann den unterhaltsvorschuss für getrennt gelebte Zeit zurück zahlen?Danke für die Antworten.
3 Antworten
Wenn er unter seinem Selbstbehalt liegt,zahlt er gar nichts zurück,du gleich gar nicht !
Zurück zahlen müsste nur der Unterhaltspflichtige,ist der aber nicht leistungsfähig,weil er unter seinem Selbstbehalt liegt,entfällt auch die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses.
Unterhaltsvorschuss läuft nur dann als Unterhaltsschuld auf, wenn der Pflichtige zur Zeit der Vorschussleistung leistungsfähig war. War er das nicht, war er auch nicht unterhaltspflichtig.
In dem Fall kann die Unterhaltsvorschusskasse keine Unterhaltsansprüche auf sich überleiten, da es keine gab.
Es muss also nichts zurückgezahlt werden.
Nicht Du, sondern Dein Ehemann. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung, wenn der Unterhaltspflichtige warum auch immer nicht zahlt.
Es muss sehrwohl zwischen dem Warum unterschieden werden!
Bei bestehendem Unterhaltsanspruch kann der UV zurückgefordert werden. Bestand kein Unterhaltsanspruch, bspw. weil der ansich Barunterhaltspflichtige nicht leistungsfähig war, besteht keine Rechtsgrundlage für eine Rückforderung. Gleichwohl kann die UV-Kasse es dennoch versuchen. ;-)