Unterhalt für Großeltern und Pflegeheim?

8 Antworten

„Aus Paragraph 94 I 3 SGB XII ergibt sich eindeutig, dass Enkel von den Behörden nichts zu fürchten haben, der sogenannte Sozialhiferegress, also die Überleitung des an sich zivilrechtlich bestehenden Unterhaltsanspruchs auf die Behörde, ist dort ausgeschlossen.“

Sozialämter laufen also vor die Wand, wenn sie versuchen, die Enkel zahlen zu lassen. Aber auch Steiner schränkt ein, dass die Großeltern oder ein für sie eingesetzter Betreuer die Enkel auf Unterhaltszahlung verklagen können. Für Wolfrum ist diese Gefahr jedoch ausgeschlossen: „Bevor mein Großvater mich verklagt, wird eher der Fluss das Sozialamt verschlucken.“

Quelle:

http://www.magazin66.de/2011/02/enkelunterhalt/

Sollte das eigene Einkommen der Großmutter (Rente...) und ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung die Kosten ihrer Pflege nicht abdecken - und sie keine Ersparnisse/ Vermögen besitzen, welches dazu verwendet werden könnte.... sind ggf. ihre Kinder unterhaltspflichtig, falls diese über genug Einkommen verfügen.

Deren "Selbstbehalt" liegt derzeit bei 1600 Euro vom bereinigten Nettoeinkommen..., "Schonvermögen" und selbst genutzte Immobilien müssen nicht verwertet werden...

Wäre keines der Kinder leistungsfähig, könnte an die volljährigen Enkelkinder herangetreten werden.....

Also als mein Großvater ins Pflegeheim musste, hat mir niemand geschrieben, dass ich Zahlungspflichtig bin. Meine Mutter wurde angeschrieben, aber auch die musste wegen ihrer Ausgaben nichts zahlen. Autos sind kein Luxus bis zu einer gewissen Preisklasse. Klar, wenn da ein Porsche, oder Ferrari steht, aber dann wird auch das nötige Kapital da sein, um die Pflege ohne Autoverkauf bezahlen zu können. Mach Dir mal keine Gedanken.

Als Enkel muss man nicht zahlen. Als Kind siehe die angegebenen Links ....

  • a.) wenn keine anderen Verwanden mehr da sind oder diese nicht genügend Einkommen haben,dann ja.
  • b.) Freibeträge sind für Kinder,Enkel,erst einmal 1600 € bereinigtes Nettoeinkommen,für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen noch einmal 1280 € und für unterhaltsberechtigte Kinder ohne eigenes Einkommen noch mal ca.650 €.

Dazu kann der Unterhaltsverpflichtete 5 % seines monatlichen Bruttoeinkommens als Altersvorsorge von seinem Nettoeinkommen abziehen ( bereinigtes Einkommen ) und diese Summe mal Lebensalter auch angespart haben.

Ein ganz normales Auto ( auch BMW oder Mercedes ) und ein selbst bewohntes angemessenes Eigenheim oder Eigentumswohnung muss nicht verkauft werden.

isomatte  31.03.2014, 13:39

Gilt bei Großeltern nicht,nur bei den eigenen Eltern,also erst die Kinder und wenn diese nicht zahlen können,evtl.die Enkelkinder !