Eltern werden Pflegefall. Müssen auch die Enkel mit ihrem Vermögen zahlen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Die Redaktion von sechs+sechzig hat die Frage, inwiefern die Sozialämter Enkel für teure Pflegekosten ihrer Großeltern zur Rechenschaft ziehen können, von einem anerkannten Experten persönlich klären lassen: von Dr. Anton Steiner, dem Präsidenten des Deutschen Forums für Erbrecht e. V., der selbst Fachanwalt für Erbrecht ist. Seine Aussage ist klar: „Aus Paragraph 94 I 3 SGB XII ergibt sich eindeutig, dass Enkel von den Behörden nichts zu fürchten haben, der sogenannte Sozialhiferegress, also die Überleitung des an sich zivilrechtlich bestehenden Unterhaltsanspruchs auf die Behörde, ist dort ausgeschlossen.“

Sozialämter laufen also vor die Wand, wenn sie versuchen, die Enkel zahlen zu lassen. Aber auch Steiner schränkt ein, dass die Großeltern oder ein für sie eingesetzter Betreuer die Enkel auf Unterhaltszahlung verklagen können. Für Wolfrum ist diese Gefahr jedoch ausgeschlossen: „Bevor mein Großvater mich verklagt, wird eher der Fluss das Sozialamt verschlucken.“"

http://www.magazin66.de/2011/02/enkelunterhalt/

Danke.

Und wenn der Sohn seinem Kind eine größere Summe ins existierende Aktiendepot legt ?
Kommt das Amt da dran ?

@fuzzi001

Das weiß ich leider nicht.

@fuzzi001

Das Amt prüft 2 Jahre rückwirkend.

Enkel müssen nicht für die Grosseltern zahlen ,ausser sie tun es freiwillig.Und ich finde wenn ihr schon nicht am Hungertuch nagt ,könnt ihr schon was für eure Eltern tun ,sie haben euch ja schliesslich auch gross gezogen und wohl lange genug ernährt.Das sollte schon der Charakter zulassen,aber den haben wohl einige Leute aggelegt.

Die Enkel müssen nicht für die Großeltern bezahlen. Euer Vermögen könnt ihr aber nicht einfach auf eure Kinder übertragen, denn das Amt prüft rückwirkend ob in den letzten beiden Jahren Vermögen an die Kinder übertragen wurde.

Auch kann das Vermögen kurz vor dem 18ten Geburtstag nicht einfach wieder an die Eltern übertragen werden. Da meldet die Bank das schon mal an das Gericht, (nur bei höheren Vermögen), dass dort Geld von Kindern an Eltern übertrgen wird. Ihr seit Vormund und handelt nicht im Interesse des Kindes (ihr nehmt ihnen schließlich das Vermögen)

Dass du in deiner Frage MÜSSEN verwendest... einfach nur traurig... meiner Meinung nach MÜSSTEST du das tun WOLLEN... vielleicht nicht so ganz, dass du dabei sehr viel Geld verdienst aber insoweit, als dass du sie doch ordentlich (aber eben nicht grösstenteils und nicht alleine) unterstützen kannst.

Das müssen bezieht sich auf die Enkel, bitte lesen.... Ich zahle für meine Eltern natürlich

zu der Antwort von eustreet möchte ich anmerken, das die pflegebedürftige Person (Vater oder Mutter) dadurch dass das Kind zur Kasse gebeten wird keinen Cent mehr in der Tasche hat. Nur das Sozialamt spart sich Geld und muss nicht mehr so viel bezahlen!!! Ich würde dann doch lieber meinen Eltern das Geld direkt in Form von Taschengeld oder so geben. Da haben sie dann was davon.