Rente reicht nicht aus um Heimkosten zu decken- Wer muss zahlen? / Ab wann Sozialleistungen?

4 Antworten

Vermögensfrei bei Ehepaaren sind 3.200 €, der Rest muss aus dem Vermögen aufgebraucht werden. Unterhaltspflichtig ist der Ehemann - wenn beide Renten nicht ausreichen und Vermögen aufgebraucht ist: Sozialamt. Die gehen in Vorleistung und prüfen dann ob sie sich das wieder holen können. Kinder sind unterhaltspflichtig- aber hier nicht generell zu beantworten in jeweils welcher Höhe. Das wird immer im Einzelfall entschieden- Höhe der Miete, etc.

Das "Vermögen" der Kinder ist aber in jedem Fall sicher? Werden die Kontenab- / Zugänge der letzten Monate geprüft und weiter verfolgt?

@octoberswimming

das Vermögen der kinder ist bis zu einem hohen Wert relativ sicher - vor allem wenn nachzuweisen ist, dass es der eigenen Alterssicherung dient.

Um es mal kurz zu machen. Zunächst geht das gesamte Vermögen des Bedürftigen in flöten bzw. daraus muss vorrangig alles beglichen werden, die Angehörigen können auf Zahlung in Anspruch genommen werden, der Selbstbehalt ist aber sehr hoch und letztlich kommt dann der Staat / Sozialamt für die Kosten auf !

Danke für die Blitzantwort! was heisst das "gesamte Vermögen"? wirklich bis zum letzten Cent? Wie hoch ist der Selbsterhalt der Kinder und was ist mit deren Vermögen? Werden die Kontenab- / Zugänge der letzten Monate geprüft und weiter verfolgt?

@octoberswimming

Genaue Beträge musst Du googlen und was das Vermögen anbetrifft, gibt es Freibeträge, genaue Zahlen habe ich aber leider auch nicht zu Hand !

Ne! So einfach ist das nun auch wiederum nicht! Lediglich Barreserven, Wertpapiere oder ähnlich liquidierbare Werte können herangezogen werden. Immobilien z.b. bleiben zunächst einmal draußen vor und man packt die Kinder! Tritt dennoch der Träger sozialer Belange ein, dann wird der auf Grundbesitz eine Sicherungshypotheek eintragen, die beim Eigentümerwechsel des Grundbesitzes zuächst vom Erwerber abzulösen ist, was dann regelmäßig zu lasten des Kaufpreise geschieht.

@schelm1

Immobilie ist nicht vorhanden.

Ehegatten sind für einander gegenseitig einstandpflichtig. Reicht deren Einkommen nicht aus, kann eines der Kinder im Sprungregress herangzogen werden, wenn dadurch dessen eigene Lebensumstäde nicht übermäßig eingeschränkt werden.

Nachtrag: beim Sozialhilfeantrag werden Kontoauszüge der letzten 3 Monate geprüft und Sparbücher 10 Jahre zurück.

10 Jahre? Du meine Güte! Was ist wenn das "verschenkte Vermögen" vom Beschenkten verbraucht wurde (Urlaub usw.)?

@octoberswimming

das muss dann der Anwalt klären. Es gibt im BGB einen § nach dem Schenkungen zurückzufordern sind, falls der der das Geld verschenkt hat selbst in Not gerät...