Mit Kindesvater zusammenziehen?

2 Antworten

ihr seit von anfang an eine bedarfsgemeinschaft wenn ihr zusammenzieht. der alleinerziehendenzuschlag wird wegfallen und aufgrund seines hohen gehaltes auch der zuschlag für miete und regelsatz, denn du bis dato aufstockend erhältst. auch die zahlungen von unterhalt wird dan wegfallen.

ihr zahlt dann eure kosten gemeinsam aus einer kasse. und sicher wird er den größeren teil der kosten tragen, einfach weil er mehr verdient als du. dir bleibt dann dein gehalt und das kindergeld für dein kind.

überlegung ist: zieht ihr zusammen,weil ihr eine gemeinsame beziehung eingehen wollt oder nur weil ihr euch gut versteht? wenn eine beziehung nicht im raum steht, dann solltet ihr das lassen.

Sobald ihr zusammen zieht bildet ihr gleich eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft) weil er der Kindsvater ist !

Es fallen dann nicht nur Alleinerziehenden Mehrbedarf und Unterhalt weg,auch die Höhe der Regelsätze ändern sich,euch stehen dann derzeit nur noch jeweils 368 € ( Erwachse ) zu.

In wie weit das Auswirkung auf der BAB - hat kann ich dir nicht genau sagen,aber da sich durch den Einzug dein Mietanteil verringert gehe ich mal davon aus das du dann zumindest weniger bekommen würdest.

Er ist dann mit seinem Einkommen nicht nur eurem Kind zum Unterhalt verpflichtet,sondern auch dir gegenüber,dass betrifft dann nicht nur Leistungen vom Jobcenter sondern auch evtl.wenn es vorrangig um Wohngeld und Kinderzuschlag geht.

Bei 1900 € Netto + deine Netto Vergütung + Kindergeld wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Anspruch mehr auf etwas bestehen.

Denn selbst wenn ich mal ohne deine Netto Vergütung und nur mit dem Kindergeld von derzeit 192 € rechne,liegt ihr dann bei um die 2100 € Einkommen.

Beim Kindsvater würde das Jobcenter zwar einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll abziehen,dass wären derzeit bei min.1500 € Bruttoeinkommen 330 €,aber selbst dann blieben noch um die 1770 € anrechenbares Einkommen.

2 x 368 € Regelsatz Erwachse = 736 € + 1 x 291 € Regelsatz Kind ( 6 - 13 ) = 1027 €,es blieben also für die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) noch um die 740 € pro Monat,wenn er nicht noch erhöhte berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. hohe Fahrkosten absetzen könnte.

Da aber dann zumindest noch ein anrechenbares Einkommen von deiner Netto Vergütung dazu kommt,wird hier kein Anspruch mehr auf etwas bestehen.

Tolle Antwort! Genauso hab ich mir sie vorgestellt! Vielen lieben Dank 👍🏻👍🏻👍🏻

@Mujala

Bitte schön !

Kannst dir ja aus dem Internet mal einen Rechner für Wohngeld und den Kinderzuschlag suchen,aber wie gesagt,ich gehe davon aus das auch da kein Anspruch mehr bestehen wird.

Beim Rechner für Wohngeld solltest du den Namen deiner Stadt eingeben in der ihr wohnt.

Ja das habe ich jetzt grade gemacht... uns/ mir steht kein Wohngeld mehr zu... wir haben gemeinsam ausreichendes Einkommen...

Lieben Dank !