Untergrund Beleuchtung erlaubt?

7 Antworten

Sie ist erlaubt so fern sie richtig verkabelt wurde. Bei laufendem Motor darf sie nicht mehr funktionieren sonst erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug. Das ist die gesetzliche Lage in Deutschland. Zudem muss der Schalter für die Beleuchtung deutlich gekennzeichnet sein.

Das verhält sich ähnlich wie mit Arbeitsscheinwerfern. Die benötigen kein E-Prüfzeichen da sie nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden (siehe Traktoren und Mähdrescher). Sie müssen jedoch mit einem separaten Schalter von der Beleuchtungsanlage getrennt schaltbar und durch eine Markierung als solches erkennbar sein.

In Deutschland ist es nicht zu gelassen . Es sei denn du hast eine Betriebserlaubnis + TÜV Abnahme ..

Wenn sie mit der Tür auf Beleuchtung geschaltet wird, dürfte es keine Probleme geben. Aber das kann von Polizist zu Poluzist unterschiedlich gehandhabt werden: siehe auch StVZO

Beim fahren auf jeden Fall nicht!