Ist farbige (pinke) Innenraumbeleuchtung im Auto erlaubt?

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Hallole zusammen

Alle montierten Beleuchtungseinrichtungen müßen funkionsgemäß auch leuchten. Die innenraumbeleuchtung darf während der fahrt nicht leuchten bzw nichtr eingeschaltet werden ( Bedienvorschrift ) weil das menschliche Auge sich der helligkeit anpasst und Personen im dunkeln so nicht schnell genug erkannt werden können. ausnahmen sind Leseleuchten zb des Beifahres um eine Karte zu lesen. diese sind zwar ein Relikt aus der vergangenheit aber werden noch immer verbaut. allerdings mit der vorgabe das eine blendung bzw Sichteinschränkung des Fahrers nicht beeinträchtigt wird. die Farbe ist mit ausnahme von** rot weil ein haltezeichen** ist Gelb weils eine warnfarbe ist und grün weil dadurch freie Fahrt signaliseiert wird soweit mir bekannt nicht beschränkt. Pink ?? wenns schööön macht .. warum nicht. allerdings wiederum an die bedienvorschrift gebunden nur beim öffnen der türe plus zeitverzug oder an die Fernbedienug der ZV gekoppelt wies bei MBenz ist. Blue Unterflurleuchten könnte man so auch schalten würde aber bem Tüv nachfragen oder dem VD der Rennleitung also dem Verkehrsdienst der Polizei .. joachim

unterbodenbeleuchtung ist generell nicht erlaubt. Bei innenraumbeleuchtung darf sie nur so sein, das sie andere verkehrsteilnehmer nicht ablenkt. Auf jedenfall darf man nicht direkt auf die Lichtquelle kucken können von aussen.

Grundsätzlich kein Problem, wenn die Innenraumbeleuchtung nur leuchtet, wenn Du irgendwo stehst und z.B. die Tür öffnest, ansonsten darfst Du die Beleuchtung nur im Fussraum, Handschuhfach, Aschenbecher anbringen. Also, so, dass weder Du, noch andere davon abgelenkt werden. Insbesonderee Unterbodenbeleuchtung, egal ob an oder nicht, sind nicht zulässig. Wenn Du aber z.B. kleine LED-Leisten am Cockpit verbaust, ist das eigentlich kein Problem (wenn Sie dich nicht blenden, es gibt meiner Meinuung nach derzeit keine Regelung für Innenraumbeleuchtungen) Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Innenraumbeleuchtung

als kleiner Zusatztip:
http://www.baublatt.ch/wadirum/pinkes-licht-gegen-pickelgesichter

Stylepolizeilich verboten;-)

PS: für rosa licht gibt es einfach keinen Grund, es sei denn man will Fleisch verkaufen oder Pickel auszupfen. Bei Nacht und von aussen wird man es jedoch kaum von anderem Licht unterscheiden können. Sollte daher kein Problem sein. Wenn die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer allerdings plötzlich Appetit auf Würstchen bekommen...

zum tehma unterboden beleucht ist illegal das stimmt so nicht sie darf nur im stand und zu schow zwecken verwendet werden und muss vom normaln stromkreis sprich zündung seperat getrent werden also durch eine schalter und wie gesagt nur im stand also wen du i wo parkst oder hälst darf es verwendet werden..