Unterboden Beleuchtung am Auto! Erlaubt während des stehen usw?

4 Antworten

Nein, auch das ist nicht erlaubt.

Siehe §49a StVZO http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Mögliche Folgen bei einem Verstoß dagegen:

  • Verwarnungsgeld
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • Sicherstellung des KFZ
  • Regressforderungen der Versicherung bei Unfall

Hallo. Also beim stehen dürfte das erlaubt sein,weil du den Strassenverkehr nicht behinderst sondern dann dein Fahrzeug als Schaustellerfahrzeug gelten dürfte.Nur wenn du fährst ist es nicht erlaubt. Gruß Ralf

Ein Schaustellerfahrzeug hat bezüglich der StVZO auch keine Sonderrechte.

Oder fahren die mit eingeschalteter Karussellbeleuchtung durch die Gegend?

@Crack

Im Strassenverkehr dürfen die nicht benutzt werden.Allerdings zb bei Karnevalsumzügen schon.Ein stehendes Fahrzeug darf schon anderweitig genutzt werden.Das ist genauso wie mit Musikanlagen im PKW. Gruß Ralf

@user1481

Im Strassenverkehr dürfen die nicht benutzt werden.Allerdings zb bei Karnevalsumzügen schon.

Dann ist das aber durch eine Sondergenehmigung im Rahmen einer Veranstaltung genehmigt, diese ist aber nicht Bestandteil der StVZO.

Ein stehendes Fahrzeug darf schon anderweitig genutzt werden.

Ja, wenn Du es auf Deinem Privatgelände abstellst oder nutzt, aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

@Crack

Die StVZO sagt:Beleuchtung nach vorne weiss,zur Seite orange und nach hinten rot. Während der Fahrt. Gruß Ralf

@user1481

Die StVZO sagt:

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

§ 49a

@Crack

Und wo wird der Unterboden erwähnt während das Fahrzeug steht?Weil das ist die Frage des Fragestellers. Gruß Ralf

@user1481

Kein Gesetz und keine Verordnung kann jede einzelne Handlung oder Möglichkeit explizit ausschließen. Dann hättest Du ein paar Tausend Paragraphen mehr...

Stattdessen werden Vorschriften gemacht wie die Beleuchtung auszusehen hat. Eine Unterbodenbeleuchtung entspricht diesen Vorschriften nicht, aus diesem Grund ist sie nicht erlaubt - auch nicht bei einem stehenden Fahrzeug.

@Crack

Solange du mit einem Fahrzeug das wie ein Weihnachtsbaum beleuchtet ist und nicht am aktiven Strassenverkehr teilnimmst interessiert es keinen.Der Unterschied besteht am aktiven und inaktiven Strassenverkehr.Stelle ich beispielsweise mein fahrzeug auf einem Bürgersteig ab und das Fahrzeug ist hell erleuchtet ob weiss oder bunt interessiert dass keinen. Gruß Ralf

Ich glaube beim fahren ist es Verboten aber.....ich kann dir sagen das du mit unterbodenbeleuchtung nicht durch den TÜV kommst oder bist du da schon durch ?

Kann sein aber eine Gegenfrage was hast du davon willst du immer vor dein Auto chillen ;D wenn das ein trennt wer wäre es natürlich was anderes

Ich muss nicht mit dem Trennt gehen :) und außerdem wenn ich mit Freunden irgendwo stehe und Musik höre dann kann ging das doch :)