Nachbar hat auf seinem Grundstück 5-6 Auto, ist das erlaubt?

12 Antworten

Gewisse Zeit schon, aber früher oder später kommt einer vom Ordnungsamt und fragt nach.

Abgestellte Fahrzeuge, die nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimung als Fortbewegungsmittel verwendet werden, sind Abfall nach § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz und somit Altfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Altfahrzeug-Verordnung. Dieser „Abfall“ darf nicht einfach auf dem Grundstück gelagert werden, sondern muss verwertet werden (§ 4 Abs. 2 Satz 5 Altfahrzeug-Verordnung). Der Halter ist verpflichtet, das zu entledigende Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle, anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zur umweltverträglichen Entsorgung zu überlassen. 

.... aber das wollen doch die "Kenner" hier gar nicht hören!

Bei uns kommt das Bußgeld und der Abschlepper und Ruhe ist!

Du labertasche....

Die Frage war ob der Nachbar 5-6 Autos haben darf
Und das darf er
Ende der Geschichte

Und de Infos und fragen die der Fragesteller danach gab sind diese:

"Es sind alte Autos ubd da kann doch Öl usw irgendwann austreten? Die Fahrzeuge sind abgemeldet und stehen jetzt schon 2 Jahre da.Brauch man da kein Gewerbeschein oder einen untergrund wo ggf fremdstoffe nicht einsickern?"

-Man brauch natürlich keinen Gewerbeschein und keinen speziellen Untergrund
Warum auch...

Da was hier erzählt wird bezieht sich auf MÜLL
Auf Autos die nicht mehr zum Zwecke des Fahrens nutzbar wären

Davon hat der Fagesteller NICHTS erwähnt

Aber willst du ja von den "Kennern" nicht hören
Stattdessen wird son Käse hier gelassen ....

@Dave0000

... was passt Dir denn an der richtigen Antwort nicht?

..... bei uns dürfen abgemeldete Fahrzeuge nicht sichtbar/zugänglich in der Öffentlichkeit stehen.

Binde also ein die Damen und Herren Bürgermeister bzw. gleich die vom Ordnungsamt.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Privatgrund ist nicht öffentlich.

@GanMar

... doch doch, wenn dort besoffen gefahren wird, ist die Karte ja auch weg!

@schleudermaxe

Da mußt Du schon sehr genau unterscheiden, ob die Fläche dem allgemeinen Verkehr zugänglich ist oder nicht. Ein nicht umschlossener Parkplatz beim Supermarkt - da trifft zu, was Du sagst. Auch wenn es Privatgelände ist. Auf einem verschlossenen Hinterhof ohne "Publikumsverkehr" sieht die Sache ganz anders aus.

@GanMar

..... deshalb rüge ich auch Deine Behauptung ein wenig.

Das kann ich aus der Frage nicht ersehen und spätesten wenn ein Zusteller auf das Grundstück kann, ist es eben öffentlich zugänglich.

Das ist schlichtweg falsch.

Ach Maxe
Erfinde doch keine Umstände nur um deine Falschaussage zu rechtfertigen ....

Ähm, weil man mehrere Autos stehen hat braucht man einen Gewerbeschein? Interessante These.

Natürlich ist das erlaubt. Es ist immerhin sein Grundstück.

Die Argumentation: Die sind doch alt udn da KÖNNTE irgendwann mal Öl austreten ist für mich... nun ja... keinerlei Argumentation, denn ich kenne viele Leute die Oldtimer besitzen, aus denen noch nie ein Tropfen Öl ausgetreten ist. Allein die Möglichkeit dass etwas passieren könnte reicht hier nicht aus um irgendetwas zu machen, zumal ja auch aus deinem Auto bei einem entsprechenden Schaden EVENTUELL Öl austreten könnte.

Jetzt frage ich mich warum man für sowas einen Gewerbeschein braucht? Handelt er mit den Autos oder schraubt er einfach nur ein bisschen dran rum oder stehe sie halt einfach nur da weil er sie so lieb hat?

Kurzum: Ich sehe da kein problem. Mit derselben Argumentation könnte man dir auch dein Auto wegnehmen, denn es könnte ja irgendwann vielleicht mal was passieren

Natürlich ist das erlaubt. Es ist immerhin sein Grundstück.

Das Eigentum am Grundstück rechtfertigt nicht jede beliebige Art der Nutzung.

https://www.seeon-seebruck.de/abgestellte-altfahrzeuge

@RobertLiebling

Nein natürlich nicht aber das ist erstmal die Grundlage, auf der dann alles weitere aufbaut.

Grundsätzlich darfst auf auf dein Grundstück so ziemlich alles stellen was du willst, dann kommen Ausnahmen hinzu. Alles weitere steht in meiner Antwort

... wo steht das und warum kommt bei uns ein Bußgeld und der Abschlepper vom Ordnungamt?

@schleudermaxe

Es stellt sich die Frage ob es sich um Autos oder um Abfall handelt. Letzterer müsste entsorgt werden, einen Hinweis, dass Abfall vorliegt habe ich in der Frage des Fragestellers aber nicht gefunden.

Der hat sich lediglich darüber echauffiert, dass EVENTUELL Öl austreten könnte. Das wäre ein Grund das Ordnungsamt zu verständigen, soweit ich das sehen konnte IST aber kein Öl ausgetreten

@BeviBaby

..... müssen Sie es auf privatem Grund abstellen, das öffentlich nicht zugänglich ist.

... und das ist eben meist nicht der Fall, weil die Zugänge eben nicht versperrt sind.

@schleudermaxe
und das ist eben meist nicht der Fall, weil die Zugänge eben nicht versperrt sind.

Das sagst Du so und ist vielleicht in Deiner Gegend so. Ich kenne sehr viele Wohngegenden, wo jedes Grundstück mindestens mit einem Gartentor gesichert ist und somit nicht öffentlich zugänglich.

@germanils

.... und der Zusteller legt die Post auf den Gehweg?

@schleudermaxe

Was haben Zusteller auch nur im entferntesten mit der Frage zu tun?

Wenn ich eine Lieferung bekomme, klingelt es und ich öffne die Tür.

@germanils

... dann ist doch alles gut. Merke: Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.
Ich bin im Beruf und kann nicht an der Klingel sitzen und öffnen.

????
Das ist doch sein Grundstück
Und wenn er die privat da stehen hat was sollte dagegen sprechen??

WENN Öl Austretten sollte dann kann man natürlich das Ordnungsamt informieren, bzw er müsste Sich DANN drum kümmern
Aber das ist ja nicht der Fall

... dagegen? Die gesetzgeberischen Vorgaben, ist doch ganz einfach.

Bitte die Quelle dazu .....
Mir sind da keine Vorgaben bekannt ...

Man darf Müll natürlich nicht horten
Dazu mag es Regelungen geben

Aber private PKWs die KEIN Öl verlieren??? Wer sollte mir verbieten die zu besitzen? Und warum?

@Dave0000

.... google kaputt?

Du Quacksalber ....
DU behauptest Käse
Und alle sagen dir das
Dann solltet DU doch zeigen wie du darauf kommst....