Kinderlärm in verkersberuhigter Straße

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Seid nur wenigen Tagen, im Bundesnazeiger noch nicht veröffentlicht, ist dem Nachbar jegliche Möglichkeit, sich über Kinderlärm zu beschwerden "per rechtskräftigem Gesetz" entfleucht.

Ich würde aufgrund dieses jetzt endlich gültigem Gesetz den Nachbarn, da ggf. wegen Nötigung anzeigen. Das allerdings lustig betrachten, denn die Polizei würde dem Nachbarn schon sagen was neuerdings Sache ist.

Wo finde ich denn den genauen Auszug dieses Gesetzes, kann mir das jemand sagen?

Überall wird sich über Lärm beschwert aber wenn ein Hund den ganzen Tag
am bellen bleibt das soll man dann hinehmen.Hunde werden vorm Supermarkt angebunden und bellen oft Stundenlang.Gestern erst habe ich dies wieder gesehen und gehört ,über 3 x 1
Stunde Dauergekläffe.Also bevor man sich über Kinderlärm aufregt sollte
man darüber nachdenken das man diesen nicht komplett abstellen kann
genauso wie Fluglärm oder Bahnlärm aber Hundelärm ist vermeidbar .Ich war letztes Jahr
in Sinzig auf einer Kirmes dort regten sich Anwohner über die laute Musik
auf aber gegen die bellenden Hunde sagte keiner was und die haben alles
getopt an Lärm selbst um 2 Uhr in der Nacht waren diese am bellen.Und
das war nicht nur in Sinzig auch in Oberlahnstein war Hundegebell von
der gegenüberliengen Rheinseite zu hören und das über 3-4 Stunden.

Nein, solange diese starße nicht als Spielstraße gekennzeichnet ist dürfen da keine Kinder spielen. Denn auch wenn diese Straße eine Sackgasse ist fährt ja ab und zu ein Auto da durch. Die Kinder müssen im Garten bleiben oder in einen Park- soweit vorhanden, spielen. Der Nachbar muss den Lärm ertragen.

ähm im Garten Fahrrad fahren? hast du das schon mal versucht?

@tauschtausch

Wir hatten nur ein Hof^^ Daher konnte ich es nie im Garten versuchen.

@Ichgegenmich

@Ichgegenmich!

Die Kinder sind mit dem Rad gefahren! Natürlich dürfen sie das auf der Straße! Es sei denn, dort wäre ein Radweg! Der Typ hat sich auch nicht wegen des Rad fahrens beschwert, sondern wegen dem Lärm! Kein Autolärm, sondern Kinder"lärm"!

@Ichgegenmich

solltest du echt mal machen, dann würdest es keinen Kindern mehr empfehlen

Finde ich ja lustig! KInderlärm alles gut und schön aber man muß nicht so laut sein, daß mein sein eigenes Wort im Garten nicht mehr hört. Bei uns fahren die kleinen mit dem Bobbycar die Straße rauf und runter und die Eltern stehen dabei und finden das noch gut, so unter dem Motto umso lauter desto besser. Das muß auch nicht sein, da kann man dann auch ein bißchen Rücksicht auf die anderen Anwohner nehmen. Schließlich sind die ja auch nicht alleine auf der Welt.

Kinder dürfen in einer sogenannten "Spielstraße" (so nennt man eine Verkehrsberuhigte Zohne) spielen. Wer sollte denn da sonst spielen, etwa die Erwachsenen?

Und Kinderlärm, ganz gleich woher und von wie vielen Kindern wird nicht mehr als schädlicher Lärm gewertet und man kann dagegen nicht mehr erfolgreich klagen.

Wer es Ruhig mag, der muss also in eine "Rentnersiedlung" ziehen, also in eine Gegend mit Neubauten aus den 80ern wo die Kinder der dort lebenden Familien schon längst Erwachsen und weggezogen sind.

Spielstraße

Das ist ein Begriff, der im Volksmund für einen solchen Bereich verwendet wird, ursprünglich allerdings eine Straße bezeichnete, die mit einem Zeichen 250 ("Verbot für alle Fahrzeuge", rundes weißes Schild mit rotem Rand) gekennzeichnet und unter dem ein rechteckiges weißes Zusatzzeichen angebracht war, auf dem ein ballspielendes Kind abgebildet war. Diese "Spielstraßen" gibt es schon lange nicht mehr, sodass auch der Begriff obsolet geworden ist.

nein, ein verkehrsberuhigter Bereich ist ein verkehrsberuhigter Bereich, und eine Spielstraße eine Straße mit dem Zusatzschild "Spielstraße"

@fs112

Wer sollte denn da sonst spielen, etwa die Erwachsenen?

Die dürften auch!!!

;-D

@IchWissen

Kinder dürfen in einer sogenannten "Spielstraße" (so nennt man eine Verkehrsberuhigte Zohne) spielen.

Richtig, eine verkehrsberuhigte Zone nennt man im Volksmund auch heute noch Spielstraße!

@IchWissen

Die dürften auch!!!

Aber nicht mit deren Autos!

Sofern es sich, wie in der Überschrift angedeutet, um einen "Verkehrsberuhigten Bereich" handelt (gekennzeichnet durch die großen, rechteckigen, blauen Schilder mit Haus, Auto und spielenden Kindern darauf), gilt dort (aus Anlage 3 ("Richtzeichen") zur StVO):

Erläuterung
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Also dürfen Kinder dort auch Fahrrad fahren (allerdings, wie mit allen Fahrzeugen in solchen Bereichen, nur mit Schrittgeschwindigkeit).