Unseriöser Käufer kommt nicht selbst zum Autoabholen. Was muss ich beachten bei der Übergabe - Kaufvertrag?
Habe leider unüberlegt meinen Opel Meriva im Internet verkauft. Unseriöser Käufer gab sich als Autohändler aus Berlin aus. Keine Probleme zahle Bar. Hole Auto. Niemand anderen verkaufen. Hat mich am Telefon total überrollt. Und ich habe sein E-Mail bestätigt. Adresse, Barpreis o.k. Abholtermin bestätigt. Im Nachhinein kam mir das alles sehr suspekt vor und ich wollte die Abmachung Rückgängig machen also hab ich per E-Mail widersprochen. Da drohte er mir gleich mit Anwalt. Es kommen hohe Kosten auf sie zu. Habe das Auto schon weiterverkauft. Nach einer Stunde rief der Anwalt an. Ich komm da nicht mehr raus. Gaaaanz unten stand eine Sondervereinbarung. Käufer und Verkäufer haben kein Rücktrittsrecht und ohne Unterschrift gültig. Mein Rechtsanwalt hat das bestätigt. Dann hab ich seinen Personalausweis (Liebanese) und Handelsregisterauszug angefordert. Aufenthaltsgenehmigung nur noch einen Monat. Handelsregistereintrag ja aber keine Gewerbenummer. Ist auch nur er eingetragen. Ich hab darauf gedrängt, daß nur er kommt, da ich ja nur mit ihm den Vertrag geschlossen habe. Jetzt will er aber nicht persönlich kommen, sondern jemand anderes schicken. Unser Auto ist schon abgemeldet. Bargeld werde ich in der Bank prüfen lassen. Was muß ich beachten bei der Übergabe und beim Ausfüllen des Kaufvertrages wenn jemand anderes kommt? Ich bin gespannt, ob das Auto am Montag überhaupt abgeholt wird. Ist wirklich ein Schnäppchen. Bin ich dann raus aus der Vereinbarung? Oder bin ich immer noch in der Bringschuld obwohl er seine Kriterien nicht erfüllt hat.
3 Antworten
Ohje, nur eines dazu: Ich würde dem Beauftragen niemals das Auto einfach so aushändigen. Der Käufer behauptet danach garantiert, der wäre nicht von ihm geschickt worden. Der Käufer muss dir mindestens im Vorfeld eine Vollmacht zur Verfügung stellen, mit Name, Geburtstag und Adresse des Bevollmächtigten wo eindeutig drin steht, was du mit dem dann machen darfst. Diese Daten musst dann prüfen anhand Ausweispapiere von dem Typ der dann kommt und nimm auf jeden Fall Zeugen dazu.
Ja, danke. Das sind gute Tipps.
Du schreibst Bargeld in der Bank prüfen lassen, dann ist er schneller als Du gucken kannst und Du hast Pech mit Falschgeld. Beim Verkauf solltest Du einen Zeugen bei haben.
Kauf ein Sicherheitsstift zum Erkennen von Falschgeld !
Super Tipp. Gar nicht teuer der Stift. 3,50 Euro. Kann mein Autohändler auch gut brauchen. Hat oft grad bei den kleinen Scheinen 20,- und 50,- oft falsche dabei. Letztesmal hat man ihm einen 350,- euro Schein andrehen wollen. Gibts ja gar nicht
Das solltest du deinen Anwalt fragen. Es wäre auch nicht schlecht wenn der dabei wäre. Wie kommst du darauf, dass er unseriös ist?
Der Anwalt in Untersuchungshaft. Du meinst bei Gericht. Aber vielleicht kann man den Termin so legen, dass er anwesend sein kann
Also mein Anwalt ist zu weit weg. Ist ein Versicherungsanwalt. Aber ich habe mein Auto bei einem Autohändler abstellen dürfen und der ist dabei bei der Übergabe und berät mich. Er meinte hät er das gewußt hät auch das Auto gekauft. Unseriös deshalb weil er mich so bedrängt hat am Telefon und dann wie kann er mein Eigentum weiterveräußern ohne das es ihm schon gehört. Und gleich mit dem Anwalt drohen am Sonntag. Und der ruft auch noch am Sonntag bei mir an. Papiere wollte er nicht schicken. Hab ich zwei Tage nichts gehört und ihm eine Frist gesetzt damit ich den Kaufvertrag ausfüllen kann. Der Gewerbeeintrag in der Handelskammer ist auch so komisch. Mir kommt es so vor als sind das so Schlepperbanden. Kurze Antworten von ihm gebrochen Deutsch viel falsch. Lange Antworten im besten Deutsch. Ist doch komisch. Mein Anwalt meinte nur, fragen sie mich nicht so viel ist doch bloss ein Autoverkauf. Jaaaa, aber was man da alles berücksichtigen muß hat mir keiner gesagt.
Und wenn der Anwalt verhindert ist, so in Untersuchungs haft oder ähnliches...