Unseriöser Händler verweigert Retouren-Annahme. Ist mein Widerruf gefährdet?

4 Antworten

Zählt meine Aufforderung zur Rückzahlung (vor Erhalt der Ware) als Widerruf des Kaufes?

Je nach Wortlaut kann man das sicher so sehen, bzw. es führt eigentlich kein Weg daran vorbei. Auf welchem Weg hast du diese Nachricht geschickt?

Zählt es tatsächlich nicht, dass ich der Retourensendung einen Widerruf beilege? Welcher Händler holt denn bitte sein Paket 14 Tage lang nicht ab?

Doch, natürlich zählt das. Meist reicht auch das rechtzeitige Absenden aus, was du durch die Sendungsverfolgung belegen kannst.

Ich würde hier weiter machen und den Händler nocheinmal  mit Fristsetzung, schriftlich per Einschreiben, zur Rückzahlung auffordern.

Danach dann gerichtliches Mahnverfahren

Eine telefonische Anwaltsberatung hat ergeben: Rücksendung reicht als Widerruf nicht mehr aus

Da wird der Anwalt wohl Recht haben...

Wie erkläre ich den Widerruf?

Mündlich oder schriftlich, etwa per E-Mail, Fax oder Brief. So oder so gilt: Künftig müssen Käufer den Widerruf eindeutig erklären. Es reicht nicht mehr, die Ware kommentarlos inner­halb von 14 Tagen zurück­zuschi­cken

Quelle: https://www.test.de/Onlineshopping-und-Versandhandel-Neue-Regeln-fuer-Widerruf-und-Ruecksendungen-4707876-0/

Danke für den Link. Da steht ausdrücklich, dass man den Widerruf der Retoure beilegen kann. Also alles safe! Ich bin im Recht.

Du hast doch alles gut gemacht! Richtig ist, dass der Widerruf aktiv erklärt werden muss. Das hast du getan, weil du einen Zettel in das Paket gelegt hast. Der Verkäufer holt das Paket nicht ab - das kann dir egal sein! Für den Zugang kommt es drauf an, wann die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestand. Der tatsächlich Zugang ist egal!

Widerrufen hast du den Kauf ja bereits.Wie hast du denn gezahlt ? Vielleicht hast du die Möglichkeit,die Überweisung oder Abbuchung auf der Bank wieder zurück zu holen...?