Unser Sohn wohnt noch bei uns.Er bekommt Hartz 4 haben wir dann GEZ frei?

7 Antworten

Wenn bisher ein Elternteil den Rundfunkbeitrag zahlt und nur der Sohn Hartz IV bekommt - ihr also nicht zu seiner Bedarfsgemeinschaft gehört und damit selbst keine Hartz IV- Leistungen bezieht -, so habt ihr keinen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Wenn ihr weiter den Rundfunkbeitrag zahlt, braucht er auch keinen Befreiungsantrag zu stellen, da er bereits kraft Gesetzes als Mitbewohner beitragsfrei gestellt ist.

Menschen die von Sozialleistungen abhängig um ihre Existenz zu bestreiten können sich befreien lassen (Leistungsempfänger, der Ehepartner des Empfängers und die Bedarfsgemeinschaft werden daher mit befreit). Befreiungen sind Personenbezogen ! 

Alle andere Personen, die nicht in den befreiten Personenkreis fallen, sind daher beitragspflichtig. 

Nein, nur er bekommt ja H4 und der Rest des Haushaltes nicht. Daher ist nur er befreit und daher muss einer im Haushalt zahlen.

Wenn nur euer Sohn ALG - 2 bezieht muss er ja min. 25 sein,denn sonst würde er noch zu eurer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehören und nur dann würde die gesamte BG - befreit sein,also nachdem der Antrag mit Nachweis gestellt wurde !

Ihr müsst also zahlen,wenn ihr keine Leistungen bezieht.

wenn euer sohn alg2 bezieht, dann wird er abgemeldet und ihr zahlt den rundfunkbeitrag - also entweder du  oder dein mann. würdet ihr alg2 beziehen und euer sohn nicht, dann würde er den beitrag zahlen und ihr würdet aufgrund alg2-bezug abgemeldet werden.