GEZ für Ausländer mit vorübergehendem Wohnsitz in DE
Eine Freundin wohnt seit Frühjahr in meiner Wohnung für die ich voll GEZ zahle. Zuvor wohnte sie in einer anderen angemieteten Wohnung. Nun hat sie sich nicht sofort beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, weil das in ihrem Land gar nicht so üblich / wichtig ist.
Jetzt will die GEZ von ihr Gebühren für die andere Wohnung kassieren, obwohl sie nachweislich dort im Frühjahr ausgezogen ist. Als Beweis haben wir der GEZ den abelaufenen alten Mietvertrag und meine schriftliche Bestätigung vorgelegt, dass sie seit Frühjahr bei mir wohnt. Das wird nicht anerkannt. Sie soll trotzdem zahlen bis zu dem Tag, an dem wir der GEZ diese Unterlagen gesendet haben.
Ist das rechtens??? Besteht jetzt auch eine Meldepflicht bei der GEZ??
1 Antwort
Eine GEZ gibt es seit 1.1.2013 nicht mehr. Das ist jetzt der Beitragsservice. Es bestand schon immer eine gesetzliche Meldepflicht bei der GEZ, dies gilt auch jetzt gegenüber dem Beitragsservice. Da die Beitragspflicht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung beginnt, muss sich der Beitragsschuldner danach unverzüglich beim Beitragsservice anmelden, damit der geschuldete Beitrag auch entrichtet werden kann. Wird eine Wohnung ohne Bezug einer neuen beitragspflichtigen Wohnung endgültig aufgegeben, so muss sich der Beitragsschuldner abmelden. Erst danach endet die Beitragspflicht. In deinem Fall war die Freundin in ihrer alten Wohnung beitragspflichtig. Beim Umzug in Deine Wohnung musste sie sich mit Hinweis auf den bereits von dir für die neue Wohnung gezahlten Beitrag (mit Angabe deiner Beitragsnummer) abmelden, weil nur dadurch die gesetzlich entstandene Beitragspflicht endet. Eine rückwirkende Abmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Dass sie Ausländerin ist, ändert hieran gar nichts.