GEZ für Ausländer mit vorübergehendem Wohnsitz in DE

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Eine GEZ gibt es seit 1.1.2013 nicht mehr. Das ist jetzt der Beitragsservice. Es bestand schon immer eine gesetzliche Meldepflicht bei der GEZ, dies gilt auch jetzt gegenüber dem Beitragsservice. Da die Beitragspflicht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung beginnt, muss sich der Beitragsschuldner danach unverzüglich beim Beitragsservice anmelden, damit der geschuldete Beitrag auch entrichtet werden kann. Wird eine Wohnung ohne Bezug einer neuen beitragspflichtigen Wohnung endgültig aufgegeben, so muss sich der Beitragsschuldner abmelden. Erst danach endet die Beitragspflicht. In deinem Fall war die Freundin in ihrer alten Wohnung beitragspflichtig. Beim Umzug in Deine Wohnung musste sie sich mit Hinweis auf den bereits von dir für die neue Wohnung gezahlten Beitrag (mit Angabe deiner Beitragsnummer) abmelden, weil nur dadurch die gesetzlich entstandene Beitragspflicht endet. Eine rückwirkende Abmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Dass sie Ausländerin ist, ändert hieran gar nichts.