Unser Mieter ist Messi & Alkoholiker; was kann man tun?

8 Antworten

Ruft den Sozialen Dienst eurer Stadt an und schildert den Fall.

Wende Dich ans zuständige Amtsgericht. Dieses wird ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben, das der Betroffene zahlen muss (in der Regel), oder dessen Verwandschaft.

Oder, wenn er gerade im Krankenhaus ist, an die dortige Sozialstation. Die wissen zumindest, was man tun kann.

Ihr könnt zuerst einmal eine fristgerechte Kündigung aussprechen mit der Begründung, dass das Mietobjekt aufgrund der 'Zustände' verkommt und in seinem Wert gemindert wird und daher eines Tages entweder nicht mehr vermietbar wäre oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand renoviert werden müsste! - Dann solltet ihr beim Sozialamt und/oder beim Amtsgericht anfragen, ob ein Betreuer für diesen Mann gestellt werden kann, obwohl dann gleichzeitig die Gefahr besteht, dass die ihn in der Wohnung halten wollen - was dann aber an die Auflage geknüpft werden muss, dass er die Wohnung in Ordnung hält. Am besten holt ihr euch Unterstützung bei einem Anwalt! Ihr habt doch sicherlich eine Rechtsschutzversicherung oder Rücklagen!

bwhoch2  25.01.2013, 00:44

Das mit der fristgerechten Kündigung ist vollkommen in Ordnung. Das danach ist schwierig. Hat er erstmal geschluckt, dass er aus der Wohnung muss, wird er das leichter verdauen, wenn ihr ihm einen Geldbetrag versprecht, wenn er wirklich zum vereinbarten Termin ausgezogen ist. Über die Sauberkeit, geschweige denn Renovierung braucht man hier wohl nicht viel Worte verlieren. Seid froh wenn er raus ist und er wird gerne einen ansehnlichen Geldbetrag von z. B. 300 bis 500 € in bar annehmen und sich schon deswegen um eine neue Unterkunft bemühen. Deklariert das als Umzugskostenbeihilfe.

Pfui Ihr Petzen! Immer wird nur den reichen Vermietern recht gegeben! Ich kenne leider mehrere Betroffene. Glaubt Ihr wirklich, daß ein Messie (ohne zusätzliches Alkohol-Problem) "geheilt" wird (wobei es meist Gründe und Ursachen gibt, die aber leider niemanden interessieren, wenn ein "Messie" mal "erwischt" wird, es wird wohl kaum jemand vorsätzlich zum "Messie" weil es ihm Spaß macht), indem man ihn entwürdigt und demütigt, ihn entmündigt ("amtliche Betreuung" hat für den Betroffenen echt keinen wesentlichen Unterschied zur früheren "Entmündigung", sondern ist oft einfach nur eine ABM-Stelle für stinkfaule Anwälte mit "Vitamin B", die für ´s Nichtstun locker satte 300,- € pro Monat steuerfrei dafür abgreifen, ohne dem Betroffenen auch nur das Geringste zu helfen) ihm sein Zuhause wegnimmt, sein Eigentum vernichtet und ihn gegen seinen Willen erst in der Klapse und dann in irgendeinem Heim wegsperrt - und dann wird auch noch erwartet, daß er sich nach dem Vollstopfen mit nachweislich lebensverkürzenden Psycho-Medikamenten fröhlich pfeifend für die Zerstörung seines Lebens bedankt, sonst kommt er gar nicht mehr raus aus der Klapse. Der Wille des Betroffenen zählt dann einfach nichts mehr, die in Art. 1 GG garantierte Menschenwürde kann er sowieso schon mal ganz abschreiben, für ihn positive psychiatrische Gutachten oder von ihm eingelegte Widersprüche z. B. gegen eine rechtswidrig angeordnete Zwangsbetreuung werden einfach komplett ignoriert, und vieles mehr, wenn das Opfer nicht genug Geld hat, um sich an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Das ist echt einfach nur mittelalterlich!!! So eine Mißhandlung unschuldiger Menschen (und das während selbst Vergewaltiger und Kinderschänder, die jede Behandlung verweigern, frei rumlaufen dürfen!) dürfte es in einer modernen Gesellschaft nicht mehr geben! Wenn ein Leben erst mal so zerstört ist, bekommt man nie wieder einen Fuß auf den Boden, man bekommt es ja auch nie wieder aus den Akten. Bei einem Brunch für Bedürftige habe ich einen Mann kennengelernt, der durch eine vorsätzliche Fehldiagnose eines Amtsarztes noch nicht einmal mehr einen Hundeführerschein bekommen hat, um im Tierheim beim Hunde-Ausführen zu helfen!

ciao, ich weiss nicht, wo du lebst, vielleicht gibt es eine "Messi-Beratung" bei euch in der Stadt, ansonsten den "Psychologischen Dienst" (über das Gesundheitsamt erreichbar) oder das Sozialamt befragen!

LG