Darf der Vermieter die Heizung von Oel auf Gas Umstellen ,ohne die Mieter zu fragen?

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Hier mal etwas zu der Umstellung wenn diese mit Kosten verbunden ist.

Zitat: In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall stritten Mietvertragsparteien über die Rechtmäßigkeit einer ohne Zustimmung des Mieters erfolgten Heizungsumstellung von Öl auf Gas. Bei Abschluss des Mietvertrags erfolgte die Wärmeversorgung durch eine Ölheizung, eine Umstellung der Versorgung war nicht vorgesehen. Nach Ansicht des Gerichts ist eine eigenmächtige Umstellung der Wärmeversorgung nur möglich, wenn der Mieter nicht mit zusätzlichen Kosten belastet wird. Das war im entschiedenen Rechtsstreit nicht der Fall. Auch ohne Berücksichtigung der Investitionskosten lagen die Heizkosten deutlich über den bisherigen Aufwendungen. (KG Berlin, Beschl. v. 13.2.2007, 8 U 195/06)

Damit wäre ein Teil geklärt.

Es wird auch mit Gas nicht billiger ! Das ist eine Milchmädchenrechnung denn alle fossilen Brennstoffe - zu denen auch GAS gehört - werden auf Dauer immer teurer.

Eine sinnvolle Alternative wäre es wenn sich der Vermieter erstmal gründlich erkundigt welche Möglichkeiten der regenerativen Energien sich für ihn als sinnvoll gestalten lassen.

Und natürlich sollte der Vermieter den Mieter fragen wenn es mit Kostensteigerung verbunden ist.

Auch die Ablesegeräte wurden ausgetauscht und da kommen noch kosten nach.

gundsätzlich darf er das, wenn für die mieter keine kostenerhöhung der nebenkosten ansteht. das dürfte in diesem fall nicht passieren. außerdem ist es auch langfristig zum vorteil der mieter, da einerseits der ölpreis fröhlich weiter steigen wird und andererseits die kopplung des gaspreises an den ölpreis so in diskussion steht, dass diese kopplung mit sicherheit aufgehoben wird.

und die umwelt freuts auch, wenn eine neue und effektive gasheizung läuft.

Hallo, Der Vermieter kann die Heizung umstellen auf Gas ohne zustimmen des Mieters, aber der Vermieters braucht die zustimmung des Mieter wenn es um die Mieterhöhung gebunden ist! da der Mieter muss wiessen welche monatliche Belastung auf ihn zukommt!!!! also das hilft nicht wenn die Verbrauhbetriebsskosten des Mieters bei der neuen Gasheizung unverändert bleiben oder sogar höher werden und dazu der Mieter muss mehr Miete zahlen wegen einer nicht effziente Heitzungumstellung!!!!! . was hilft die umstellung auf Gasheizung wenn ZB die Fenster nicht dicht sind oder das Haus nicht gut gedämmt ist !!!!! also es ist nicht sooo einfach wie es viele Vermieter sich gerne wünschen!!!

hallo Bomber, der Vermieter darf eine Änderung der Heizungsanlage vornehmen ohne das Einverständnis seiner Mieter einzuholen. Bei der Umstellung, dürfte auch die Wirtschaftlickeit und der Umweltschutz einfließen! Eine Gassheizung ist umweltfreundlicher als eine Ölheizung! Auch wenn Du zur Miete wohnst, solltes Du es akzeptieren! Ein Vermieter kann kostenpflichtig investieren, zumal auch der Mieter Vorteile hat. Hoffe meine kleine Info war für Dich von Nutzen. Mit freundlichem Gruß, Hk. PS. Ich kenne keinen Vermieter, der Geld nur mal so rausschmeißt!!

Was haste dagegen? sei doch froh das der oelgestank verschwindet und ein neuer Brenner ist bestimmt kostengünstiger. Ich würde auch nicht bei jedem was ich an meinem Haus machen will, erst immer die Mieter fragen, denn wenn ich etwas erneuere hat es bestimmt seinen vorteil für alle,aber es gibt immer Leute die über alles was zu meckern haben