Unfall wer hat Schuld und Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen?

11 Antworten

Also zum ersten

Wenn bereits ein Gutachter einen Totalschaden Festgestellt hat - dann ist der Kostenaufwand für die Reparatur des Wagens viel höher als der Wagen eigentlich Wert ist.
Dein Auto kostet zu dem Zeitpunkt bzw hat einen Wert von 1500€ und der Schaden beläuft sich auf 6000€  - - Somit Totalschaden .

Von der Versicherung bekommst du dann nur den Zeitwert erstattet - also das was du an Geld brauchst um dir das gleiche Auto nochmals zu holen.
Also die 1500€ ...

Du müßtest also aus eigener Tasche noch 4500€ drauf zahlen damit du den Wagen in einer Fachwerkstatt Reparieren kannst - hinzu kommen noch die Stundenlöhne der Fachleute - also wird der eigentliche Preis der Reparatur noch viel höher sein.

DAS Lohnt nicht.,!!!

Schon allein Deswegen, weil du es nicht wissen kannst - ob dein Auto dann in 3Monaten nicht doch noch was am Motor hat - und wenn es nur die Lichtmaschine ist - die Kostet auch wieder Geld... Also lass es bleiben.. Kaputt ist Kaputt.

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Wenn es da keine Zeugen gibt - und sich die Polizisten Vor Ort bereits selbst nicht Richtig Einig sind - Ist das schon ein starker Turbark.

In der Regel , ist es so - Wer hinten auf Fährt ist erstmal Schuld.

Zu einem könnte man ja die eigene Geschwindigkeit so anpassen, das man keinem hinten drauf fährt , der Gerade Anzeichen macht irgendwo abzubiegen.

Wie dem auch sei - was die Juristen in ihren stillen Kammern sich aus denken - und was und wie der Unfall nun genau Abgelaufen ist kann ich dir so nicht beantworten - und möchte hier auch nichts Falsches sagen , bzw dir welche Hoffnungen machen.

Ich Pers. würde die Hilfe eines Anwalts nehmen und dies von ihm klären lassen.
 Schildere ihm den Vorfall genau.

Ich denke du hast gute Karten - insbesondere wo herausgekommen ist das der Gegner noch nicht mal einen Lappen hatte.
Die Anwaltskosten trägt ebenfalls die Gegnerische Versicherung - zu dem kannst du Mietwagen kosten Geltend machen - - Ob du nur das Geld nimmst oder auch wirklich ein Auto - bleibt dir Überlassen. Aber auch da kann dich der Anwalt genaustens Beraten.

Du hast dich zu 100% richtig verhalten, da bekommst du keine Schuld. 

Vorgehen:

Kennzeichen vom anderen Fahrer nehmen. Hast du das-->  Bei der Gewerkschaft Deutscher Versicherer im Internet Antrag stellen, dass sie dir die Versicherung des Unfallgegner nennen sollen.

Bis dahin musst du Herausgefunden haben:

Gutachter einschalten wäre mein Tipp. Es muss herausgefunden werden, ob du das Auto noch reparieren darfst. Du hast einen Zeitwert von 10.000€. Du hast einen Restwert von 1000€. Bis 130% kannst du es reparieren lassen. Heißt: Wenn die Reparatur nicht mehr als 12.000€ kostet.

(Also die 10.000+3.000=130%. Abzüglich Restwert-1000€). Musst du Wissen, kann dir nur ein Gutachter sagen. Frage deine Versicherung, vielleicht haben die einen Tipp.

Alle Ansprüche kannst du der Gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen. Dazu gehören:

Der Gutachter. Ein Leihwagen, wenn du diesen wirklich brauchst. Und natürlich der Schaden. 

LG

Teile deiner Versicherung deinen Unfallschaden auf alle Fälle erst mal mit, was du im nachhinein machst ist dann eine andere Sache. Die Versicherungen werden erst mal die Aufnahme der Polizei abwarten und danach entsprechend reagieren.

Zur Sicherheit würde ich auch einen RW konsultieren wegen der Schuldfrage.Wenn der Aufgefahrene versucht hat dich zu überholen obwohl du schon den Blinker gesetzt hattest wäre er nach meiner Auffassung der Schuldige.

Wenn es dann um Reparaturschäden geht wird sich deine Vers. schon mit der Gegnerischen auseinander setzen. Ich weis nicht was das für ein Fahrzeug ist und wie genau der Schaden ist, aber wenn der Gutachter schon von einem Wirtschaftlichen Totalschaden spricht dann würde ich es nicht mehr reparieren lassen.

Da ja die Reparatur höher ist als der Wagen an Wert hat schmeißt du förmlich das Geld zum Fenster hinaus, du legst also drauf. Wenn du den Wagen dan mal verkaufen willst musst du ja angeben das der Wagen einen Unfallschaden hatte und das es eigentlich ein Totalschaden war.

Dann sieht das sehr schlecht aus mit dem Verkauf. Entweder kauft ihn keiner oder nur zu einem geringen Preis. Ich würde dann lieber in den sauren Apfel beißen und mir dann ein anderes Fahrzeug kaufen.

Da hast du überhaupt nichts falsch gemacht. Hoffentlich war wenigstens sein Fahrzeug versichert. Dann streckt die gegnerische Versicherung bestimmt das Geld vor und holt sich das von dem Verursacher wieder. Das wäre eine gute Frage für den Bereich ,,Versicherungsrecht".

So wie Du beschreibst hast Du keine Schuld an diesem Unfall. Die Beamtin die Dich für den Unfallverursacher hielt hat wahrscheinlich den Unfallhergang vom Unfallgegener beschrieben bekommen. Der behauptete nun möglicherweise dass Du an jener Stelle aus der Seitenstrasse kamst und dessen Vorfahrt mißachtet hast. So wie Dein Auto stehen geblieben ist sah es wohl auch danach aus.

Das Schadensgutachten wird aber bestätigen von wo Dein Auto den Aufprall bekam und sollte bestätigen was tatsächlich passiert ist. Leider aber kann es auch passieren dass später die Unwahrheit als Wahr angesehen wird. Der wollte scheinbar überholen und scherte dann wieder ein, dann traf er Dich. Da wird wohl auch eine seitliche Einwirkung sein, allerdings sollte die an seinem Fahrzeug auch sein.

Ein Gutachter rechnet aus den Schaden so zu beheben dass das Fahrzeug hinterher wieder einwandfrei dasteht. Gewöhnlich durch Ersetzen jeglicher verbogener Karosserieteile durch Neuteile. Scheinbar hast Du nun ein Gutachten in dem die Reparaturkosten, Zeitwert des Autos und Restwert des Autos aufgeführt sind. Liegen die Reparaturkosten deutlich höher als der Zeitwert abzüglich Restwert ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Du bekommst nun, vorausgesetzt die Versicherung kennt die Schuld an, den Zeitwert abzüglich des Restwerts plus einer Auslagenpauschale ausbezahlt. Was Du damit machst bleibt Dir überlassen. Gedacht ist dass Du Dein beschädigtes Auto zum Restwert verkaufst und zusammen mit dem Schadenersatz ein gleichwertiges Auto kaufst.

Du kannst aber auch den Schadenersatz als Anzahlung zu einem Neuwagen/besserem Gebrauchtwagen nutzen und Dein beschädigtes Auto da in Zahlung geben.

Du kannst auch den Schadenerstz einfach nehmen und mit dem beschädigten Auto weiterfahren (vorausgesetzt Verkehrssicher).

Du kannst auch den Differenzbetrag zu einer Reparatur selbst bezahlen und reparieren lassen.

Du kannst eine notdürftige Reparatur machen die im Preis drin ist aber nicht in vollem Umfang ist.

und noch viele weitere Möglichkeiten