Mit dem LKW rückwärts fahren ohne Einweiser

10 Antworten

Es ist nicht verboten rückwärts ohne Einweiser zu fahren.

Dem Fahrer kommt dann aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht zu und kommt es zu einem Unfall dann trägt er in den meisten Fällen zu 100% die Schuld.

Im Übrigen betrifft das nicht nur LKW-Fahrer sondern alle Fahrzeuglenker!


Die StVO sagt darüber folgendes aus:

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.


http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html


 

Wobei man ja bedenken muss, dass ein PKW um einiges übersichtlicher ist als ein LKW oder sonstige größere Fahrzeuge.

Beim Krankentaxi dürfen wir offiziell auch nicht ohne Einweiser rückwärts fahren.

Aber warum würde ich in der Fahrschule durchfallen, wenn ich den Fahrlehrer nicht rausschicke, wenn es denn nicht verboten ist?

@francis1505

In der StVO ist das nur so geregelt wie ich es zitiert habe.

Da steht nichts von einem Verbot, anderslautende Regelungen sind dann betriebsintern o.ä. Der Gesetzgeber fordert keinen Einweiser.

@Crack

Ist echt total Banane.

Crack: DH!

zwar schon ein Jahr alt, aber ein paar Sachen dürfen so nicht einfach im Raum stehen bleiben. 1.) Ich bin Fahrlehrer 2.) Wer in einer Prüfung rückwärts fährt, ohne mit den eigenen Augen nach hinten zu schauen, der fliegt durch. Spiegel reichen nicht aus. Bei Bus und LKW kann dies nur mit dem "Aufpasser" erfolgen, sonst durch umdrehen. Mit LKWs ist es sehr wohl verboten alleine ohne Absicherung rückwärts zu fahren. Dies ist die gängige Rechtsprechung. Der zitierte Paragraf 9 gilt übrigens nur für den fließenden Verkehr, nicht für den ruhenden, zu dem das Einparken gehört. Es ist aber nicht unüblich, dass die StVO erst durch die Rechtsprechung Verhaltensvorschriften erfährt; der "Schulterblick" steht auch nicht in der StVO, ist trotzdem Vorschrift. Auch Sicherabsstände sind nicht inhaltlich vorgegeben (i.S. von Meterzahlen) 3.) Das StGesetz und die StV= gelten sehr wohl auf Privatgrundstücken; das sind keine eigenständigen Königreiche ;) - nur wenn ein gelände abgeriegelt wurde (Tor, Schranke, Pförtner), dann spricht man von nichtöffentlichen Flächen. Es soll aber niemand auf die Idee kommen den Begriff "öffentlich" mit "staatlich" zu verwechseln, auch Privatflächen sind zuerst einmal und auch meistens öffentlich.

dürfen tun sie das nicht. Sie machen es einfach. Wenns knallt siehts schlecht für sie aus

Wo steht das das Rückwärtsfahren ohne Einweiser verboten ist?

^^ in der Fahrschule war das bei mir auch so, das man durchfallen würde, würde man vergessen jemanden (Fahrlehrer, Mitprüfling, Prüfer) hinten am Anhänger zu postieren. Jedoch sollte der nicht ´einweisen´, sondern per Handzeichen gegebenenfalls signalisieren können, wenn ich sicherheitshalber stoppen muß um nicht jemanden zu verletzen. Den Rangiervorgang hatte er nicht zu beeinflussen- nur das Geschehen im Hintergrund war für ihn relevant. In der Praxis sah es natürlich so aus, das man allein unterwegs ist- und daher niemanden parat hat, der diese Aufgabe erfüllen kann. Denn, mal ehrlich... stellt man einen willkürlich ausgewählten Passanten hinten hin, der achtet nicht darauf, ob da nicht gerade ein PKW kommt und mich vielleicht nicht sieht- der versucht mir zu sagen das ich mehr nach links oder rechts muß- als ob der ´Ottonormalfußgänger´ weiß, wie ein LKW zu rangieren ist :). - allerdings hatte ich das Glück mit einem Tieflader zu fahren, unbeladen konnte ich hinten immer alles gut im Blick behalten

Die dürfen das auch nicht tuen, müssen es aber teilweise weil sie nicht zu zweit sind. Bei Anlieferungen, bei Firmen kann man ohne weiteres nachfragen...ich bin allein, kann mich mal jemand einweisen. Wird dann ohne Murren auch gern gemacht.

Wo steht das das Rückwärtsfahren ohne Einweiser verboten ist?

@Crack

Das könnte Dein Verstand Dir mitteilen wenn Du mal darüber nachdenkst. Spätestens dann wenn Du den oder das erste überfahren hast was sich im toten Winkel des Fahrzeuges befand.

@PeterTheodor

Lies doch mal die StVO. Findest Du dort ein Verbot für das Rückwärtsfahren ohne Einweiser? Und das ist nun einmal ausschlaggebend.

Was Du für richtig oder falsch hältst oder was Dein Verstand Dir sagt ist hier nicht relevant sondern nur das was der Gesetzgeber vorschreibt!

@Crack

lach dass ich Rückwärtsfahren nur mit Einweiser darf / darf stand in der Frage.

@PeterTheodor

@ PeterTheodor:

Und weil etwas in einer Frage steht muss es stimmen?

Was steht denn da?

Soweit ich weiß, ist das sogar gesetzlich geregelt.

Es ist eben nicht gesetzlich geregelt! Sag mir bitte wo wenn Du anderer Meinung bist!

In der Fahrschule habe ich gelernt, dass ich Rückwärtsfahren nur mit Einweiser darf und dies auch ein Grund ist, die Prüfung nicht zu bestehen, wenn ich den Fahrlehrer nicht hinter's Auto schicke.

Glaubst du das? Muss eine eigenartige Fahrschule sein. Wie sieht das dann später in der Praxis aus wenn die Prüfung bestanden wurde? Darf man dann nur fahren wenn man zu zweit ist, man muss ja irgendwann Ein- oder Ausparken?

Im Gegensatz zu Dir habe ich meine Meinung fundamentiert.Setz doch einen Link rein der beweist das ein Einweiser gesetzlich vorgeschrieben ist anstatt nur haltlose Behauptungen aufzustellen oder zu versuchen die Frage durch die Frage selbst zu beantworten...

@Crack

die stvo ist auf privatgelände ziemlich uninteressant!

@Crack

Nein, das ist nicht gesertzlich geregelt. Die Rechtsprechung geht fälschlich davon aus, dass der formulierten Sorgfaltspflicht nur mit Einweiser entsprochen werden kann.