Ist bei einem Unfall immer derjenige schuld der rückwärts fährt?

7 Antworten

Beide haben Schuld. Du darfst da nicht rückwärts fahren wenn Verkehr kommt, und der andere darf nicht auffahren.

Jeder bekommt ein Bußgeld und der Schaden wir geteilt.

Jochen2 
Fragesteller
 23.01.2017, 11:19

Wenn es danach geht dürfte man ja gar nicht mehr einparken.

Ralfi1988  23.01.2017, 11:21
@Jochen2

Einparken wollen und rückwärts die ganze Straße lang fahren sind 2 völlig verschiedene Dinge. Wenn du 100m hinter dir nen Parkplatz siehst musst du halt nochmal in die Einbahnstraße reinfahren.

Smiklis  23.01.2017, 11:21
@Jochen2

Sicher darf man das. Aber man muß es deutlich erkennbar machen und man darf nicht rükcfahrts fahren in einer Einbahnstraße und man muß den anderen Verkehr beobachten.

Hallo Jochen2,

wenn du einen Parkplatz gefunden hast und rückwärts
einparken willst, dann ist das auch in einer Einbahnstraße normal und geht
nicht anders. Wenn der andere dann noch 100 m entfernt ist, muss er aufpassen.
Schuld ist dann der, der drauffährt.

Da ist allerdings bei deiner Beschreibung noch etwas unklar:
Beim Rückwärtseinparken fährt man sehr langsam und vorsichtig. Da gibt es kein „voll in die Eisen steigen“ und keine „Vollbremsung“.

War das dann so, dass du zwar einen Parkplatz entdeckt hast, aber dann mit Tempo an einem oder mehreren Wagen vorbei zurückgefahren bist? – Dann wärst du tatsächlich in der Einbahnstraße in falscher Richtung gefahren
und wärst schuld.

Eine kleine Möglichkeit: Wenn du nachweisen kannst, dass der andere Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Dann lässt sich für beide eine Teilschuld ausrechnen.

In deinem Fall würde ich dir, wenn du eine Rechtsschutzversicherung
hast, dringend einen Anwalt empfehlen.

Kommt drauf an. Es ist verboten, in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung zu fahren (ausgenommen du willst rückwärts einparken). Daher hast du schonmal eine Mitschuld mindestens. Fährt er dir absichtlich hinten drauf bekommt er natürlich auch Schuld, da er gefährlich in den Straßenverkehr eingreift.

Diese Pauschalisierungen sind immer alle falsch.

Es wurde auch immer behauptet: "wer auffährt ist schuld" Das ist in den meisten Fällen richtig, aber es gibt Situationen, in denen anders entschieden wird.

So wie Du es beschreibst (und ich hoffe mal, daß es nicht gefärbt ist) hast Du keine Schuld, sondern könntest erwarten, daß er erkennt, daß Du einparkst - Blinker und Rückfahrleuchte. Dann ist er zudem nicht angepaßt gefahren.

Wichtig ist aber auch, ob Du tatsächlich nur rückwärts im Einparkvorgang gefahren bist, oder ob Du am Parkplatz schon vorbei warst und spät erkannt hast daß er feri war und dann ein deutliches Stück zurück gesetzt hast. In diesem Fallle wärst Du schuld, weil Du in der Einbahnstarße nicht zurück fahren darfst und grundsätzlich beim Rückwärtsfahren den nachfolgenden Verkehr beachten mußt.

Als Rückwärtsfahrender musst Du besonders vorsichtig und achtsam sein. Wenn Du nachweisen kannst, dass Dir jemand mutwillig in Dein Auto gefahren ist, ist selbstverständlich der andere schuldig. Der Nachweis kann aber sehr schwer werden.