Werden bei ungewollter Freistellung Urlaubstage abgezogen?
Hallo,
Es geht hier nicht um ein wirkliches Problem, sondern es ist eher hypothetisch Gefragt.
Ich Arbeite immer mal nebenbei seit meiner Schulzeit im Partyzeltverleih, viele überstunden, bestimmte Arbeitszeiten gibt es sowieso nicht, sehr familiäre Betrieb, keine Probleme. Allerdings gibt es mal immer Tage an denen mehr los ist und an denen weniger los ist. Somit werden jetzt nicht jeden Tag alle Mitarbeiter benötigt. Also passiert es öfter mal das der chef sagt, das bspw. 3 von 7 zu Hause bleiben können, weil er nicht genug Arbeit hat.
Jetzt zu eigentlich Frage, wenn ein chef sagt, du kannst nach Hause gehen ich habe keine Arbeit für dich, du selbst aber Arbeiten möchtest, es aber nicht kannst vom Chef aus: werden einem, dann Urlaubstage abgezogen? Bei uns gibt es die Probleme nicht weil es ein sehr entspanntes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer ist. und ich weiß nicht ob es in sonst irgendeinem Arbeitsbereich zu solchen Situationen kommt.
Also ich persönlich fände es nicht Rechtens wenn man Aufgrund von keiner vorhanden Arbeit dazu gezwungen wird Urlaub zu machen obwohl man Arbeiten möchte(einzelne Tage und ohne Vorankündigung, also nur am Tag vorher) und einem dann Urlaubstage abgezogen werden, von der anderen Seite betrachtet, Arbeitet man halt auch nicht und wird bezahlt. Also kennt da evtl. jemand wie genau sowas gehandhabt wird nach Arbeitsrecht?
Danke schonmal
Mcmastur
3 Antworten
Wenn ein Arbeitnehmer vertraglich verpflichtet ist z.B. 40 Wochenstunden zu arbeiten, muss er diese auch leisten. Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer auch für diese 40 Stunden Arbeit zu geben.
Wenn nun wenig Arbeit da ist, der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet, also arbeiten will, der Chef ihm aber keine Arbeit gibt und ihn heim schickt oder erst gar nicht kommen lässt, befindet der AG sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.
Er muss den AN dann so bezahlen als hätte er gearbeitet. Minusstunden können so nicht entstehen und diese Zeit muss auch nicht nachgearbeitet werden. Mit Urlaub verrechnen geht überhaupt nicht. Das Betriebsrisiko trägt immer der AG und nicht der AN.
Ist eine feste stundenzahl im Vertrag vereinbart? Die muss bezahlt werden auch wenn Ihr Zuhause bleibt.
Wenn du einen Vertrag über eine bestimmte Stundenzahl hast, muss der Arbeitgeber dich auch beschäftigen. Ein Überstundenabbau ist auf diese Weise natürlich ebenfalls möglich. Dann bekommst du diesen Ausfall ja doch bezahlt.