Werden bei ungewollter Freistellung Urlaubstage abgezogen?

3 Antworten

Wenn ein Arbeitnehmer vertraglich verpflichtet ist z.B. 40 Wochenstunden zu arbeiten, muss er diese auch leisten. Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer auch für diese 40 Stunden Arbeit zu geben.

Wenn nun wenig Arbeit da ist, der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet, also arbeiten will, der Chef ihm aber keine Arbeit gibt und ihn heim schickt oder erst gar nicht kommen lässt, befindet der AG sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Er muss den AN dann so bezahlen als hätte er gearbeitet. Minusstunden können so nicht entstehen und diese Zeit muss auch nicht nachgearbeitet werden. Mit Urlaub verrechnen geht überhaupt nicht. Das Betriebsrisiko trägt immer der AG und nicht der AN.

Ist eine feste stundenzahl im Vertrag vereinbart? Die muss bezahlt werden auch wenn Ihr Zuhause bleibt.

Wenn du einen Vertrag über eine bestimmte Stundenzahl hast, muss der Arbeitgeber dich auch beschäftigen. Ein Überstundenabbau ist auf diese Weise natürlich ebenfalls möglich. Dann bekommst du diesen Ausfall ja doch bezahlt.