Unentschuldigtes Fehlen bei einem Minijob?

2 Antworten

Wenn Du vorher noch nie unentschuldigt gefehlt und deswegen eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall bekommen hast, es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit- und Minijob werden aufgerechnet) handelt und dazu noch länger als sechs Monate dort arbeitest, wird eine Kündigung keinen Bestand haben.

Du brauchst auch keine Angst haben, dass Du deswegen "vor Gericht landest".

LecNug 
Fragesteller
 24.11.2021, 17:44

Ich habe jetzt eine Abmahnung, ich hab aber nun wirklich keine Zeit mehr dafür. Wie sollte ich fortfahren?

Hexle2  24.11.2021, 17:52
@LecNug

Wie Du fortfahren sollst? Achte darauf, dass Dir das nicht noch einmal passiert.

Eine Abmahnung ist die Aufforderung das Verhalten zu ändern. Nicht mehr und nicht weniger.

Dieser Vorfall kann jetzt auch nicht mehr für eine Kündigung "genutzt" werden, durch die Abmahnung ist der Kündigungsgrund "verbraucht".

LecNug 
Fragesteller
 24.11.2021, 18:19
@Hexle2

Ich möchte da ja sofort raus. Ich hab für den Job keine Zeit mehr

Hexle2  24.11.2021, 18:37
@LecNug

Warum kündigst Du dann nicht? Wie lange arbeitest Du schon dort? Bist Du noch in der Probezeit und hast evtl. eine verkürzte Kündigungsfrist? Hast Du noch Urlaubsanspruch?

Wenn Du sofort aufhören willst, frag Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag. Den kann man zu jedem beliebigen Datum schließen, also auch fristlos

LecNug 
Fragesteller
 24.11.2021, 18:44
@Hexle2

Ich möchte die Kündigung morgen einreichen und arbeite seit etwa drei Monaten dort. Ich habe noch alle 24 Urlaubstage. Kann ich diese sofort beanspruchen?

Hexle2  24.11.2021, 19:50
@LecNug

Du hast bestimmt keine 24 Urlaubstage für drei Monate Arbeit an denen Du bestimmt nicht an fünf oder sechs Tagen/Woche arbeitest. Die 24 Urlaubstage werden der Jahresurlaub für einen Vollzeitjob sein.

Von diesen 24 Urlaubstagen hast Du Anspruch auf 1/12 für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit.

Sind die 24 Urlaubstage in Werk- oder Arbeitstagen angegeben?

Sind es Werktage, hast Du den Mindesturlaub von vier Wochen. Für drei volle Monate würde Dir eine Woche Urlaub zustehen. Arbeitest Du z.B. an zwei Tagen/Woche, sind das zwei Urlaubstage.

Hallo LecNug,

theoretisch kann dem eine fristlose Kündigung folgen.

Vor Gericht kannst du theoretisch landen, wenn es vorsätzlich war und dem Unternehmen dadurch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist (zwecks Schadensersatzansprüche).

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LecNug 
Fragesteller
 24.11.2021, 16:15

Wäre das dann ein Gerichtsverfahren, welches in einer Akte landen würde? Es handelt sich um einen Schüler mit Minijob

emesvau  24.11.2021, 16:17
@LecNug

Ach, das ist äußerst unwahrscheinlich, dass das passieren wird.

LecNug 
Fragesteller
 24.11.2021, 16:19
@emesvau

Sollte man dann weiterhin bis zur fristlosen Kündigung fehlen? Im Brief steht "Andernfalls sehe ich mich gezwungen, gesetzliche Maßnahmen in die Wege zu leiten." Ist damit die Kündigung gemeint?

emesvau  24.11.2021, 16:20
@LecNug

Damit können auch Schadensersatzansprüche gemeint sein. Er spielt auf die Kündigung an, klar.

LecNug 
Fragesteller
 24.11.2021, 16:23
@emesvau

Ich würde aufs Gehalt verzichten, welches in ca. einer Woche kommen sollte. Ist dieses damit gemeint? Ich habe dann quasi einen ganzen Monat gratis gearbeitet, weil ich zu Beginn nach zwei Wochen noch keins bekam

Familiengerd  24.11.2021, 16:23
theoretisch kann dem eine fristlose Kündigung folgen

In aller Regel nicht, wenn es deswegen nicht schon mindestens einmal eine Abmahnung gegeben hat!

Vor Gericht kannst du theoretisch landen, wenn es vorsätzlich war [...]
Ach, das ist äußerst unwahrscheinlich, dass das passieren wird.

Was heißt "unwahrscheinlich"? Selbstverständlich gibt es alleine deswegen kein "Verfahren" und man landet nicht vor Gericht! Weswegen überhaupt?