Undichte Fenster und Tür

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Zuerst muss festgestellt werden, ob es sich überhaupt um einen Mangel handelt. nicht jedes ziehende Fenster oder Tür stellt einen Mangel dar. Gerade im Altbau eben nicht. In Ihrem Fall ist es wahrscheinlich einer, da neue Fenster verbaut wurden. Setzen Sie Ihren VM in Kenntnis über diesen Mangel. Setzen Sie eine Frist zur Beseitigung von 14 Tagen. Kündigen Sie an, die volle Miete nur noch unter Vorbehalt weiter zu zahlen. Von einem Gutachten rate ich ab. Es kostet Sie Geld und dient keinem Zweck. Unterscheiden müssen Sie zwischen dem tatsächlichen ziehen der Fenster und der Abstrahlung von Kälte über Rahmen und Fenster. Noch muss der VM den Energiepass während des Mietverhältnisses nicht vorlegen. Im Übrigen wird dieser in einem Mehrfamilienhaus wenig aussagekräftig sein. Bei Der Wohnungseingangstür kann es sein, dass dies nicht als Mangel anerkannt wird, dennoch sollte der VM diese abdichten. Dies ist mit wenig Aufwand möglich. Zu bedenke gebe ich aber, wenn die Wohnung abgedichtet wird, verlangt es ein höheres Maß an Lüftung der Wohnung als vorher. MfG

Mari2324 
Fragesteller
 02.12.2010, 19:28

Ich denke mal, dass es sich um einen Altbau handelt. Das haus müsste etwa in den 50ern gebaut worden sein. Das Dach ist komplett unisoliert, was immer wieder durch eindringende Feuchtigkeit zum Problem wird. Wie es mit den Außenwänden aussieht weiß ich nicht, aber vermutlich sind auch diese nicht isoliert, zudem nicht sonderlich dick. Im Sommer habe ich so immer das umgekehrte Problem das sich doe Wohnung an heißen Tagen bis auf 45 Grad aufheizt (wohne im dritten Stock, über mir zwei weitere Stockwerke). Das Problem scheinen aber viele im Haus zu haben. Auch die Mieter der Wohnungen, die komplett renoviert und teilsaniert wurden. Mit der Lüftung wäre das kein Problem, da ich das eh regelmäßig mache. Aber momentan ist es halt so, dass ich hier gerade mal knapp 20 Grad habe und die Heizung sowie der Boiler auf Maximum läuft. Was enorm in die Kosten geht. Und das trotz der Tatsache dass ich die Fenster mit isolierband abgeklebt habe und zudem noch Decken und Handtücher davor liegen. Ich denke ich werde dem Rat folgen und den Vermieter schriftlich darüber informieren.

Guten Abend Mari, erst muß man mal klarstellen, wann ist das Haus gebaut. Ein Energiepass kannst Du verlangen, wenn der Vermieter aber keinen Energiepass besitzt, was willst Du machen? Ist es nicht möglich, Fensterrahmen und Haustür mit Dichtband abzuisolieren? Es sind doch Deine Heizkosten! Wenn es sich um eine ältere Wohnung handelt, wird wohl auch die Kaltmiete dem entsprechend sein! Bei uns im Norden, zahlt man für ca. 70 Qm. Wohnfläche etwa 650 bis 700,--Euro Kaltmiete! Diese Wohnungen sind teilsaniert. Dopelfenster vor 12 Jahren eingesetzt8Auf den Mieter berechtigt umgelegt). Außenwände vor weiteren 8 Jahren Zusatzisoliert und wieder anteilig auf die Mieter umgelegt! Aber ganz dicht sind auch diese Fensterrahmen nicht! Was zahlst Du an Kaltmiete? Ist es Dir nicht möglich, kleine Isolierfehler zu beheben? Ich weiß nicht wie Alt Deine Wohnung ist und in welchem Land Du wohnst, Ost.-oder Westdeutschland! Urteile über Wohnungszustände, sind sehr schwer zu beuteilen! Mit freundlichem Gruss, Hk.

Mari2324 
Fragesteller
 02.12.2010, 19:22

Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich wohne in Osnabrück. Die Kaltmiete ist nicht so hoch, beläuft sich auf 293 Euro für 52m². Allerdings ist die Gegend schlecht nicht die Beste, zudem verlaufen direkt vorm Haus Schienen, da der Hauptbahnhof gerade mal 200 m entfernt ist. Deshalb die günstige Miete. Die Fenster haben wir so gut es geht isoliert, ebenso die Tür. Dennoch hält sich die Wärme nicht in diesem Raum. Die Heizkosten belaufen sich somit auf knapp 100 Euro pro Monat. Die Wohnung selbst ist seit Jahren nicht saniert, und bis vor kurzem war hier auch noch ein alter Boiler drin, der erst getauscht wurde nachdem mehrmals im Winter das Warmwasser wegblieb und es zudem nach Gas roch. Zumindest dieser wurde getauscht. Ich versuch das beste :)

Das Vernünftigste ist, den Mieter schriftlich zur Abhilfe auffordern - Mietminderung kannst und darfst Du erst ins Spiel bringen, wenn er über einen "angemessenen Zeitraum" nicht reagiert oder Abhilfe schafft.

"3 cm" unter der Tür ist ein gewaltiger Spalt - da kann die Tür gleich aufbleiben ;-)

Mari2324 
Fragesteller
 01.12.2010, 21:08

eben, da kann ich sie gleich auflasen ;) Mir gehts jetzt auch erst mal darum, rauszukriegen ob es wirklich an den Fenstern liegt, und wie ich das am besten und sinnvollsten angehen kann. Mein Vermieter ist da leider nicht grad der Schnellste (ist ein großer Konzern)

Den Energiepass hättest du dir vor der Anmietung der Wohnung zeigen lassen sollen.