Mietminderung durch undichte Fenster?

4 Antworten

Miete kürzen kann man nur ab dem Tag wo der Vermieter von einem Mangel erfährt. Alles andere wäre ja auch unfair; schließlich kann ein Vermeiter erwarten dass du es selber merkst wenn die Fenster undicht sind.

Ok, stimmt auch wieder. Ich ärgere mich gerade, warum ich das jetzt erst bemerkt habe. Ich meine besonders wegen den Heizkosten.

Ansonsten muss ich morgen dem Vermieter halt bescheid sagen. 

Die Mietminderung musst du ankündigen und dem VM die Gelegenheit geben das nachzubessern. Nachträglich wird das nichts.

Habe vor 3 Jahren gleiche Problem mit Balkon Fenster in Wohnzimmer . Vermieter anschreiben ein Frist geben für Stellungnahme . Er muss die Fenster abdichten oder so wie bei mir Komplet neu einbauen ( liegt da ran wie alt sind die Fenster und ob der Haus einen Energie pass hat . Sollte er sich weigern und nichts unternehmen zweite schreiben machen mit Frist 14 Tage mit Information das da nach machst du Mietminderung 25% von kalt Mitte . Ob du es rückwirkend machen kannst weis ich nich . Les dich beraten bei Mieterschutz verband .

einfach grauslich ...

Natürlich ist das ein Mangel, der zur Minderung der Bruttomiete berechtigt. Du hast diesen erst jetzt festgestellt. Deshalb umgehend diesen dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Kenntnis geben und Frist setzen zur Beseitigung. 14 Tage sind angemessen. Gerät der Vermieter in Verzug, darfst du selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen. Du kannst die Abdichtung auch selbst machen, wenn du das fachgerecht kannst und die Kosten ebenso aufrechnen.

Ab Kenntnis des Vermieters (also Erhalt deiner Mängelanzeige) darfst du die Miete angemessen mindern. Ist es "nur" das eine Fenster, könnte die Quote 5% betragen. Sind es mehrere und es entsteht Zugluft könnten das auch bis 10% sein. Man sollte nicht übertreiben aber trotzdem sein Recht wahrnehmen.