Heizkosten extrem hoch trotz defekter Heizungsanlage

7 Antworten

eine defekte Gastherme ist nicht ungefährlich. Lass dich doch mal vom Schornsteinfeger beraten. Es gibt Vorschriften wie hoch die Temperaturen während der Heizperiode in einer Wohnung sein müssen, werden diese unterschritten kannst du eine Mietminderung vornehmen. Evtl. könnt ihr Mieter ja euch mal zusammenschließen.

Das Problem liegt darin, dass eine Partei in dem Haus die hohen NAchzahlungen seit Jahren ohne zu murren annehmen, da sie keinen Ärger haben wollen... Kann ich persönlich nicht nach vollziehen

@kerstin1981a

sind immer noch 2 parteien über. ansonsten machst du es allein, sind deine kosten.

@kerstin1981a

Jeder Mieter hat hohe Nachzahlungen. Verfolgst die Energiediskussion in den Medien? Wenn ja, dann wüsstest Du das Gas, Öl etc. immer teurer werden.

Ein häufiges Problem bei Dachgeschosswohnungen. Der Druck im Heizungskreislauf reicht nicht aus und/oder in den DG-Heizkörpern sammelt sich Luft. Dazu noch die defekte Anlage. Zusätzlich bestimmen sich deine Heizkosten auch nur zum Teil über deinen tatsächlichen Verbrauch. Der Rest wird nach Fläche umgelegt.

Dann ist da ein Vermieter, der von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit noch nichts gehört hat, weil es ja so schön bequem ist, die Kosten umzulegen. Eigentlich ist er verpflichtet, die Heizung in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und wenn er unnötige Kosten verursacht (z.B. durch das Nichtbeheben eines Heizungsdefektes) müsste er die Mehrkosten auch selber tragen.

Aber beweise das mal alles und setze das durch. Irgendwie ist das Leben zu kurz, um sich mit solchen Vermietern herum zu ärgern.

Ich hoffe für dich, dass der Mieterbund Ansätze findet, um dich vor ein paar Kosten zu schützen, aber der Umzug ist hier in meinen Augen die beste Idee.

Ich würde in solch einem Fall empfehlen: Aufforderung an den Vermieter, den Defekt zu beheben, Ankündigung von Mietminderung.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mietminderungstabelle-heizung.html

Was auch noch ein interessanter Weg sein könnte, wäre eine Instandsetzungsklage. Beide Wege sollten nicht ohne Rücksprache mit einer unabhängigen Mieterberatung gemacht werden. Das gleiche gilt für die eine gutachterliche Überprüfung der Heizungsanlage und die Frage, ob die Mieter die überhöhten Kosten einer defekten Anlage zahlen müssen.

Wenn die Heizung im Winter Temperaturen um 22 Grad (Bad, Wohnzimmer) nicht erreicht, muss das dem Vermieter gemeldet werden, und zwar schriftlich. Das ist dann ein Mangel. Kein Mangel kann behoben werden ohne vorherige Mängelanzeige. Wenn Teile der Heizkörper nicht richtig warm werden, ist das allerdings ein Zeichen, dass die Heizkörper mal entlüftet werden müssen. Das können Mieter auch selbst machen. Die Therme muss nicht zwangsläufig defekt sein.

Die Frage ist wo es herkommt. Grad bei defekten Anlagen ist es nicht unüblich dass trotz weniger Leistung aufgrund des Defektes mehr Energie verbraucht wird und die Gasbetreiber auch so abrechnen. Kleines Verständnisbeispiel. Dein Kühlschrank hat einen Defekt und kühlt kühlt kühlt um seine 8 Grad zu erreichen. Schafft es aber vielleicht nur auf 10 Grad. Man würde denken dass es weniger Strom verbraucht, er braucht aber mehr Energie um den "kühldefekt" auszugleichen. Das kann hier beim Gas grad in ungekehrter Variante der Fall sein. Es wäre hier erforderlich die Geräte zu warten und ggf zu erneuern was scheinbar durch die Vermieter nicht gemacht wird. Als Mieter könnt ihr euch daher nur an den Mieterschutzbund wenden welcher den Vermieter dann um die erforderlichen Überprüfungen bittet. Dann kommt hoffentlich schnell was in Gang. Lg.

Danke, das ist ein guter Ansatz und hilft mir bei der Argumentation weiter.. Mieterbund ist auch schon eingeschaltet. Nächste Woche habe ich den Termin.

@kerstin1981a

Dann hast du alles richtig gemacht!!! Die meisten Gasversorger bieten günstige Checks an und wie viele auch schon geschrieben haben ist die Sache zudem nicht ungefährlich. Drück dir die Daumen dass es bald geklärt ist. Lg.