Kündigung während bzw vor unbezahlten Urlaub?

3 Antworten

Wenn nichts anders vereinbart ist, gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten des Monats. Es kommt also darauf an, wann du die Kündigung aussprichst. Die muss natürlich SCHRIFTLICH erklärt werden.

Die Kuendigungsfrist beginnt am auf den Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber folgenden Kalendertag. Mit Urlaub - ob bezahlt oder unbezahlt - hat das ueberhaupt nichts zu tun.

Die Kündigungsfrist hat nicht mit Urlaub zu tun.