Unbeschildeter Radweg

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Aufklärung gibt § 2 Abs. 4 der StVO:

(4) ... Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. (...)

Du siehst, es gibt auch Radwege, die nicht beschildert sind. In früheren Ausgaben der StVO wurden sie "andere Radwege" genannt.

Unbeschilderte Radwege sind Konstruktionen, die (meistens zum Glück) nicht mehr mit blauem Radwegschild als Benutzungspflichtig gekennzeichnet werden, aber weiterhin mit dem Rad befahren werden dürfen.

Es gibt in Deutschland kein Verkehrsschild, um einen Radweg zu kennzeichnen, ohne gleichzeitig ein Fahrbahnverbot mit anzuordnen.

Daher sind diese manchmal schwer zu erkennen; da man aber auch auf Gehwegen nicht parken darf; macht es für Autofahrer keinen Unterschied.

Ein unbeschilderter Radweg ist ein Radweg der nicht beschildert sondern nur z.B. durch eine andersfarbige Pflasterung o.ä. gekennzeichnet ist.

Solche Radwege sind für Radfahrer nicht benutzungspflichtig, parken darf man dort aber trotzdem nicht.

Egal o beschildert oder nicht, es ist ein Radweg und kein Parkplatz.