Konto gesperrt bei Privatinsolvenz
Hallo Zusammen, eine Bekannte (Mutter einer Tochter) von mir hat ein großes Problem, wobei die Bank und auch der Treuhänder keine Hilfestellungen anbieten. Seit September ist sie in der Privatinsolvenz (Beschluss des Amtsgericht). Ihre Schulden sind entstanden, weil sie sich in den falschen Mann verliebt hat und von diesem, regelrecht ausgenommen und ausgenutzt wurde! Resultat: Geld weg------>Mann weg!!!!!!!!
Ihr P-Konto wurde vor ca.2 Wochen gesperrt, angeblich durch den Treuhänder, so sagt die Bank. Sie musste die Bescheinigung 850k ZPO beibringen und hat dem Treuhänder alle geforderten und notwendigen Unterlagen übersendet. Jedoch ist das P-Konto immer noch gesperrt. Der Filialleiter verweigert jegliche Auskunft und gibt das Konto nicht frei, was kann meine Bekannte tun?
Weiterhin .........
Ihr steht ein Grundfreibetrag des Schuldners (= Kontoinhaber) derzeit1 (§ 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2a ZPO in Höhe von 1.028,89 € und ein weiterer Freibetrag derzeit1 in Höhe von 387,22 € für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird (§ 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) zu, also ein Gesamtbetrag in Höhe von 1416,11 Euro. Gem. der Pfändungstabelle § 850 c sollte bei einem Nettoverdienst von 1823,62 allerdings ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von 1621,67 erhalten bleiben.
Welcher pfändungsfreier Betrag bleibt ihr nun wirklich? Leider bin ich kein Jurist und verstehe nicht wirklich welcher Betrag nun für sie gilt.
Sie bekommt von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld. Muß den Pfändungsfreibetrag hierfür beim Vollstreckungsgericht herauf setzen lassen, oder wird dieses durch den TH/Bank automatisch berücksichtigt?
Ich wünsche mir, für meine Bekannte, viele hilfreiche und kompetente Auskünfte. Sie ist finanziell nicht in der Lage, sich einen Anwalt zu leisten und mein Verständnis für juristische Hilfestellungen ist gänzlich am Ende!
Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!
3 Antworten
Hallo ich habe genau das selbe problem.
Mein konto ist schon länger ein p konto und die insolvenz wurde jetzt am 25.11. gestartet.
Nun komme ich auch nicht mehr an mein geld...ich verdiene sogar noch unter 1000 euro weil ich eine ausbildung mache.....ich habe eine eigene wohnung und kann nun auch nichts bezahlen weder miete strom essen gar nichts
Die bank meinte, dass sie das konto nicht freigibt bevor sie das schreiben vom th nicht bekommt. Mein th hat das schreiben aber schon rüber gefaxt und die bank meinte das dieses schreiben nicht gültig sei. Die bank droht mir jetzt sogar das konto komplett dicht zu machen und das ganze geld dem th zu übergeben.
Wenn das ganze so weiter läuft mache ich schon wieder schulden obwohl ich in der insolvenz bin.
Es kann nicht sein das man noch nicht einmal geld hat um die miete u.s.w zu bezahlen.
2 Wochen ist es jetzt her und ich habe immer noch keinen cent von meinen geld gesehen. man wird immer von einer stelle zu anderen geschickt
Ich habe noch nicht mal mehr gled um in die berufschule zu fahren
da is doch irgendwas nicht richtig ich brauch dringend hilfe an wen muss ich mich da wenden
für hilfe wäre ich euch sehr dankbar
Frag das mal unter www.forum-schuldnerberatung.de - da kriegst Du eher eine kompetente Auskunft...
Vielen lieben Dank für diesen Hinweis! Dort und in anderen Foren habe ich schon Stunden mit lesen von Beiträgen verbracht.
Seit Gestern hat meine Bekannte einen neuen Kenntnisstand.
Das Konto wird nicht durch den Insolvenzverwalter oder Treuhänder blockiert, sondern durch die Rechtsabteilung der Bank. Die Bescheinigung § 850 k ZPO die vom Arbeitgeber ausgefüllt wurde, wird von den Anwälten der Bank nicht anerkannt. Daraufhin, ... und auf Rat der Treuhänder, ist meine Bekannte zum Vollstreckungsgericht gegangen und hat sich dort die Bescheinigung 850 k von einem Rechtspfleger ausfüllen lassen. Auf der Bescheinigung sind Stempel und Siegel des Gerichts.
..........Aber jetzt kommt der "Gipfel".......
Denn die Rechtsabteilung der Bank, erkennt auch diese Bescheinigung 850 k des Vollstreckungsgerichts nicht an!
Auch die zusätzliche Bescheinigung für das Weihnachtsgeld wurde von der Bank nicht angenommen.
Die wollen einen Beschlus der von einem Richter unterschrieben ist! Selbst der Insolvenzverwalter/Treuhänder wundert sich über die Forderung der Bank, kann dieses überhaupt nicht nachvollziehen und hat einen solchen Fall noch nie gehabt! Auch ein Telefonat, des Treuhänders mit der Bank konnte nicht weiterhelfen. Die Schuldnerberatung, die bei dem Insolvenzantrag behilflich war, hält sich komplett zurück und lässt meine Bekannte im Regen stehen.
Da ich einen sehr guten Kontakt zu meiner Sparkasse habe, wurde mir dort die Auskunft gegeben, das die Bescheinigung mit 1416,..Euro vom Arbeitgeber völlig ausreicht, wenn es sich um den Pfändungfreibetrag nach der Pfändungstabelle handelt bedarf es einer Bescheinigung vom Vollstreckungsgericht und vom Rechtspfleger unterschrieben. Das ein Beschluss vorlangt wird, sei mit Sicherheit keine rechtlich vertretbare Forderung der Bank. Empfehlung meiner Bank, ist einen Rechtsanwalt einzuschalten oder noch einfacher bei einer anderen Bank ein neues P-Konto zu eröffnen und der neuen Bank den kompletten Verlauf schildern.
Einen Anwalt kann sich meine Bekannte nicht leisten und ich kann ihr die finanziellen Mittel hierfür auch nicht mehr zur Verfügung stellen. Denn ich habe bereits alle ihre kompletten monatlichen Kosten übernommen und ihr für die nächsten Tage den Einkauf ermöglicht. Mehr kann ich leider nicht!
Meine Frage, kann man so einfach ein P-Konto wechseln, von einer Bank zur anderen?
Meine Bekannte ist von grundauf eine sehr ehrliche Person und hat alle Angaben korrekt gemacht, hinzukommt, das sie nur aus (falscher) Liebe in diese Situation geraten ist. Mittlerweile ist sie seelisch völlig am Ende, hat schon Depressionen mit fürchterlichen Gedanken.
Ich könnte vor Wut platzen, so sauer bin ich auf ihre Bank!
Wenn sich tatsächlich herausstellt, das ihre jetzige Bank aus Willkür und Schikane so gehandelt hat.............
Dann werde ich diesen Sachverhalt in die Medien bringen, einen Kredit aufnehmen und der Bank eine Klage vom allerfeinsten bescheren.
Wer kennt sich soweit in Insolvenzrechtsnormen aus und kann mir die Paragraphen nennen, die eine Bank berechtigen, derartige Forderungen zu stellen.
Bitte dringend um Hilfe!
Danke..........herzlichen Dank für weitere helfende Informationen!!!!!
Macht ein neues Konto auf bei der Ethik Bank, die helfen echt gut.