Unberechtigter Eintrag ins Schuldnerverzeichnis?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe ohne Titel einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bekommen, darf das sein ?

Wenn es sich bei der Schuld um einen öffentlich-rechtlichen Bescheid handelt, ist das jederzeit möglich (obwohl das selten vorkommt).

Ein Urteil über solche Machenschaften der GEZ

Die GEZ existiert nicht mehr, kann also auch keine SCHUFA-Einträge veranlassen.

liegt im Beschluss vom 16.9.2016 vor ! Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen urteilte aktuell,

*gähn*

Das LG Tübingen ist bekannt für seine phantasivollen Auslegungen. Nur interessiert das die höheren Instanzen selten bis nie. Und so wird es auch hier ausgehen.

Zudem ist das Verfahren für dich irrelevant, weil du nicht der Kläger warst. Um den Eintrag abzuwehren, müsstest du schon selbst Klage erheben; der Entscheid irgendeines Gerichts in iregendeiner ähnlichen Sache ist rechtlich in D völlig unerheblich, solange es keine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt.

Es tut mir leid, aber da unterliegst du einer Fehlinterpretation des Urteils.

Das Urteil sagt lediglich aus, dass die Beklagte, in dem Falle der Südwestrundfunk, den Weg einer Verwaltungsvollstreckung nicht mehr gehen darf, weil sie keine Behörde ist, sondern ein Unternehmen.

Somit bezieht sich dieses Urteil zum einen nur auf den Südwestrundfunk und zum anderen auf die Vorgehensweise als Behörde.

Wenn die für Dich zuständige Rundfunkanstalt nun den normalen Weg geht und sich aus dem Urteil auch keine Verpflichtung für die für Dich zuständige Rundfunkanstalt ergibt, kann sie dich ganz normal anmahnen und auch Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.

Zudem gibt es abschließend noch keinerlei höchstrichterliche Verfügung, die für ganz Deutschland gilt.

Da sind Sie weit hinter der Zeit. es gibt weitere Urteile des Tübinger Grichtes und auch eine umfangreiche Nachfrage derer beim EuGH.

Dieser hat rein rechtlich grösstenteils zugunsten des ör Rundfunkst entschieden.

Das ist auch völlig richtig so, weil die reine Rechtslage so ist.

Deshalb betrachte ich es eben nicht nach der Rechtslage, sondern nach der Entstehung der Rechtslage, die durch Verbiegen bzw. Bedeutungsdefinition. entstand

Beispiel Verträge:

  • § 241a BGB Unbestellte Leistungen
  • Vertragliche Drittbelas-tungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind.
  • Verträge zu Lasten Dritter sind mit den Grundsätzen der Privatautonomie nicht vereinbar. Das Prinzip fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestaltet. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten. Sie entspricht dem Ideal, in einer freien Gesellschaft nach seinem Willen selbstverantwortlich zu handeln. (allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG)

das kann stundenlang fortgesetzt werden.

Es gibt keinen Schufa Eintrag. Das muss was anderes sein. Die Rundfunker schicken einen Gerichtsvollzieher.

Alle anderen EInträge sind meist berechtigt. Also wer hat bei dir einen EIntrag gemacht?

Horstnord 
Fragesteller
 24.12.2016, 13:53

der Eintrag kam höchst wahrscheinlich vom GV, aber ich habe deshalb nur eine Ankündigung erhalten. Da ich der Rundfunkbeitragsklage beigetreten bin, habe ich den Gericht bzw. dem GV auf einige Paragraphen hingewiesen wie : 

Im Wege der der öffentlichen Gewalt grundgesetzlich unverbrüchlich befohlenen Folgebeseitigung gemäß Art. 1 Abs. 1, 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung wird hier und jetzt seitens des unterzeichnenden grundgesetzwidrig in seinen Grundrechten verletzten Grundrechteträgers gefordert die deklaratorische Feststellung des durch § 1 ZPO i.V.m. § 13 GVG begründeten unheilbaren Mangels der sachlichen und funktionalen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit von Gesetzes wegen durch das erkennende Amtsgericht für die ggf. auch zwangsweise Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der sich fälschlich als Gläubigerin bezeichnenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf der Grundlage der Zivilprozessordnung und damit der Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit kraft Gesetzes vom gegen den Unterzeichner gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)angestrengten Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Darauf bekam ich keine Antwort vom zuständigen Amtsgericht Tuttlingen !