Schuldnerverzeichnis Brief, löschbar binnen 2 Wochen?

4 Antworten

Habe es nicht bezahlt und es auf die leichte schulter genommen.

No comment.

Jetzt habe ich einen Brief bekommen vom Amtsgericht dass ich nich zum Termin erschienen bin und im Schuldnerverzeichnis eingetragen werde.

Nicht nur das. Das AG kann auf Antrag des Gläubigers auch einen Haftbefehl gegen Dich erlassen.

Wenn ich das Geld nun Komplett heute bzw. diese Woche bezahle, werde ich nun trotzdem eingetragen ?

Sofern Du den Gläubiger befriedigen kannst, idealerweise durch Ausgleich der säumigen Beträge samt Verfahrenskosten, ja. Ggfs. genügt sogar eine vom Gläubiger akzeptierte Ratenzahlungsvereinbarung. Siehe ZPO 882c Abs 3.

Diese Info brauche ich jetzt wegen einem Gewerbe, wo von mir eine Auskunft über das Schuldnerverzeichnis verlangt wird und eine Auskunft vom Insolvenzgericht.

Wenn Du nicht unverzüglich handelst, erfolgt die Eintragung und somit scheitert die Gewerbeanmeldung. Zudem verlierst Du unverzüglich jede Kreditwürdigkeit. Also Überweisung raus und dem Gläubiger schriftlich (Fax) anzeigen. Ggfs. direkt beim zuständigen AG die Gläubigerbefriedigung anzeigen und um Aussetzung resp. Einstellung bitten. Zur Fristwahrung kann hierzu m.W. auch hilfsweise das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden, Auskünfte erteilen die Rechtspfleger am AG oder der Anwalt Deiner Wahl.

DieVerlauchung 
Fragesteller
 22.08.2013, 12:24

Kann ich auch direkt hinfahren und dem Gerichtsvollzieher das Geld geben?

Oder muss das jetzt über die Hanseatische Zahndingsbums Gesellschaft laufen? An die das Geld überweisen und ein Beleg holen?

FordPrefect  22.08.2013, 13:10
@DieVerlauchung

Kann ich auch direkt hinfahren und dem Gerichtsvollzieher das Geld geben?

Ja, natürlich.

Oder muss das jetzt über die Hanseatische Zahndingsbums Gesellschaft laufen?

Wenn Du das direkt beim GerV bezahlst, kannst Du dem Gläubiger den Quittungsbeleg des GerV zufaxen als Nachweis; gleiches gilt für das AG.

Hallo,

  • am besten sofort einzahlen und den Beleg zum Amtgericht bringen
  • Hier gibt es sog. Justizbevollmächtigte, die unter dem entsprechenden Aktenzeichen
  • eintragen, dass die Schuld beglichen wurde.
  • Steht der Vermerk erst ml in der Schufa, kann es einige Zeit dauern, bis er da wieder raus ist.
  • Hier musst du dich um die Löschung unbedingt selber kümmern
  • Die Schufa von sich aus, macht da gar nichts
  • Es gibt viele Fälle, die bezahlt haben und trotzdem noch jahrelang in der Schufa stehen.

  • Du solltest sehen, dass du innerhalb der 2 Wochen-Frist die Sache beim Amtsgericht geregelt hast.

  • Und am Besten persönlich.
  • Sachen auf dem Postweg können manchmal lange dauern.

  • Nicht vergessen: Die Unterlgen und das Aktenzeichen mitnehmen !!

FordPrefect  22.08.2013, 12:23

Prinzipiell richtig, nur geht es hier per se gar nicht um die SCHUFA. Es geht vielmehr um das öffentliche Schuldnerverzeichnis.

DieVerlauchung 
Fragesteller
 22.08.2013, 12:29

Ich habe im Internet gelesen dass es nach der Zahlung trotzdem noch 3 Jahre drinne bleibt.

Daher die Frage, obs gelöscht wird wenn ich es innerhalb dieser 2 Wochen zahle.

FordPrefect  22.08.2013, 13:15
@DieVerlauchung

Ich habe im Internet gelesen dass es nach der Zahlung trotzdem noch 3 Jahre drinne bleibt.

Nochmal: SCHUFA und Schuldnerverzeichnis sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die SCHUFA ist ein Unternehmen, welches Daten über Zahlungsverhalten sammelt. Das Schuldnerverzeichnis ist ein öffentlich geführtes Register; keine Behörde übersendet der SCHUFA irgendwelche Daten direkt, aber die SCHUFA kann natürlich Daten aus öffentlichen Registern einsehen und nutzen, wie jeder andere auch.

Daher die Frage, obs gelöscht wird wenn ich es innerhalb dieser 2 Wochen zahle.

Und daher nochmal die Antwort: Zahlst Du, erfolgt bei rechtzeitigem Handeln keine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis. Der Gläubiger kann aber ggfs. bereits Daten an die SCHUFA weitergegeben haben; hier hat das Eine mit dem Anderen rein gar nichts zu tun. Aber ein SCHUFA Eintrag ist bei der Gewerbeanmeldung völlig irrelevant (negative Folgen hinsichtlich der persönlichen Kreditwürdigkeit mal außen vor gelassen).

DieVerlauchung 
Fragesteller
 22.08.2013, 13:20
@FordPrefect

Es handelt sich bei den 3 Jahren auch nicht um die SCHUFA sondern um das Schuldnerverzeichnis. Dort sind nämlich die 3 Jahre angegeben. Ab Ende des jahres an dem das bezahlt wird. Aber wie ich das verstehe, wird es garnicht erst eingetragen wenn ich binnen 2 Wochen den Betrag bezahle und quittieren lasse und an alle Parteien übersende.

Wahrscheinlich tritt nach diesen 2 Wochen das mit den 3 Jahren ein.

rufe beim Amtsgericht mal an unter deiner akt.nr. da wirst du dann weiter geholfen, oder fahre selbst hin, und zahle es auf der Gerichtskasse gleich ein, weil der richter, es sehen will, das du ge-bezahlt, denn von "mache es sofort" sind schon viele reingefallen

Ruf den Gerichtsvollzieher an und frage nach, was genau Du mit allen Kosten schuldest und ob alles geloescht wird, wenn Du das heute ueberweist oder bar bei ihm bezahlst. Er GV ist oft unterwegs und daher nicht immer zu erreichen, wenn Du einfach hinfaehrst. Zahle nicht beim Glaeubiger, denn der Weg ist laenger (bis das alles beim GV als Info ankommt) und es koennten noch Folgekosten da sein. Nur er kann dir mit der schnellen Loeschung behilflich sein. Dann sollte das klappen.

DieVerlauchung 
Fragesteller
 22.08.2013, 12:30

War auch das erste was ich gemacht habe. Aber die Gerichtsvollzieherin war nicht anwesend.