Ich möchte heiraten , mein künftiger Mann hat ein Offenbarungseid geleistet , muss ich dafür mit aufkommen wie Ehegattenunterhalt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, bleiben dem auch nach der Hochzeit erhalten, der sie gemacht hat.

Das wurde mir gesagt deshalb bin ich verunsichert 

Also die Gläubiger können euch nach einer Heirat auf alle Fälle pfänden,das hat im Grunde nichts mit den Schulden zu tun wer sie gemacht hat usw,sondern man ist bei einer Heirat sich Gegenseitig Unterhaltspflichtig,das nennt man auch eine Bedarfgemeinschaft und da ist dann,das Einkommen zu hoch! Die können auch in eurer Wohnung pfänden und bei Heirat ist die Sachlage so,das Du wenn sie etwas mitnehmen wollen beweisen mußt mit Quittungen wem es gehört egal wie alt die Sachen sind! 

@Irmi65

Ich weiß es nur so, wie ich es geschrieben habe. Dann würde ich aber an deiner Stelle mir die Gebühr für den Anwalt ans Bein binden, und mir eine zuverlässige Rechtsberatung einholen. Habe es zwar im TV von jemanden erläutert gehört der sich mit Rechtsfragen auskennt aber .. dann geh doch lieber zum Anwalt. Das wäre mir an deiner Stelle dann doch sicherer.

@Irmi65

Normale Haushaltsgegenstände werden überhaupt nicht gepfändet.

natürlich kann ein Gerichtsvollzieher einer teuren Fernseher pfänden, wenn für dieses gerät die Raten nicht bezahlt werden. 

Das ist aber nichts anderes als der Eigentumsvorbehalt.

@DerHans

Sorry..das war aber nicht die Frage..es ging um die Schulden vor der Ehe!

@Irmi65

Jetzt bin ich verwirrt. Wieso beantwortet der Fragesteller seine eigenen Fragen ?

@Markus1804

Wo siehst/liest du das? Ich lese nur Kommentare vom FS und das ist erlaubt! Schau noch einmal richtig nach ;-))

@Irmi65

Danke fürs Sternchen und alles Gute für deinen gewählten Weg.

Nö. Die Schulden hat nur Dein Zukünftiger. Damit hast Du nix am Hut.

Was den Ehegattenunterhalt angeht. Ich glaube Du hast da einen Begriff aus einem anderen Zusammenhang aufgeschnappt. Ehegattenunterhalt muss geleistet werden, wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen will und nur einer z.B. Erwerbseinkommen hat. Dann muss er Ehegattenunterhalt zahlen.

Aber wenn ihr heiratet, dann führt Ihr doch sowieso einen gemeinsamen Haushalt. Und als Erwerbstätige in der Familie musst Du natürlich für die anderen Familienmitglieder sorgen. Das ist ja der Sinn von Familien. Da spielt es keine Rolle ob der Ehegatte Schulden hat oder keine. 

Wir sind beide Rentner , ich dachte mir auch das eigentlich keiner an mich Ansprüche stellen kann 

Nein.

Die Schulden, die der Mann vor der Ehe allein gemacht hat (und auch solche, die er ggf. auch noch in der Ehe allein machen würde...), sind und bleiben allein seine Schulden. Du musst dafür nicht einstehen.

Wenn dein Mann bereits eine "Vermögensauskunft" (früher: Offenbarungseid) erteilt hat, so hat er damit bereits angegeben, dass bei ihm "nichts zu holen" ist. (Zur weiteren Vermögensauskunft kann ggf. nach zwei Jahren wieder aufgefordert werden...)

Somit wird sich auch erstmal der Gerichtsvollzieher nicht auf den Weg zu euch machen... 

  • Würde er etwas aus eurer gemeinsamen Wohnung pfänden wollen, was dir allein gehört, müsstest du das nachweisen können.
  • Dein Konto könnte nicht wegen der Schulden deines Mannes gepfändet werden - nur bei einem gemeinsamen Konto wären deine Einlagen ggf. mit betroffen.

Auch Eheleute sind in erster Linie für selbst ihren eigenen Lebensunterhalt verantwortlich (ihre eigene Verpflegung, ihr Anteil an der Miete, Strom, Telefon, die eigene Kleidung...).

  • Nur, wenn das Einkommen deines Mannes (Rente...) nicht für seinen eigenen Lebensunterhalt ausreichen würde und du selbst ein höheres Einkommen hättest (oberhalb des derzeitigen "Selbstbehaltes" von 1200 Euro), wärst du deinem Mann ggf. zum "Familienunterhalt" verpflichtet - müsstest also für seinen Lebensunterhalt mit einstehen, nicht aber für die Schuldenrückzahlung...
  • Lediglich für Verfahrensgebühren o.ä...müsstest du als Ehepartner ggf. einstehen (dann müsste deine Rente aber schon sehr hoch sein...)

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.

Das schließt nicht ein, das ein Partner für die Altschulden des anderen aufkommen muss.

Aber an meine Rente kann keiner ran oder

@Irmi65

Jeder hat seinen Pfändungsfreibetrag für sich selbst

@DerHans

Was heist das für mich 

@Irmi65

Ihr habt ja sicher jeder ein eigenes Konto. Deine Rente geht in voller Höhe auf das Konto, das du angibst.

Ja jeder hat seine eigenes Konto das soll auch so bleiben 

Wie hoch ist denn so ein Pfänduno freibetrag 

@Irmi65

Bei einer Einzelperson sind das etwas über 1080 € im Monat

Also zusammen haben wir ca 1900 aber beides auf getrennten Konten ich bekomme 1075 und mein Partner 800

@Irmi65

Dann läuft der Versuch direkt die rente zu pfänden ins Leere.

Ihr könnte beide  je  ein P-Konto führen, dann gibt es auch keine Kontenpfändung.

@DerHans

Mein zukünftiger Mann hat ein P Konto meinst läuft normal aber sie können doch nicht mein Konto pfänden auch wenn ich verheiratet bin ich hatte ja nicht mit dem all zu tun  

@Irmi65

Wenn du keine eigenen Schulden machst, wird bei dir auch niemand versuchen, zu pfänden

@DerHans

Vielen lieben dank jetzt fühle ich mich sicherer ,  aber der Pfändungsfreibetrag ist der dann bei Verheirateten auch 1080 pro Person 

Das schließt nicht ein, das ein Partner für die Altschulden des anderen aufkommen muss.

So ein Unsinn!

Jeder ist nur für die Schulden verantwortlich, die er selbst verursacht hat, nicht für die des Lebens- oder Ehepartners.

Zwar sind sich Eheleute ggf. gegenseitig unterhaltspflichtig, aber nur, wenn sie dazu finanziell in der Lage sind, also der mit dem höheren Einkommen selbst mindestens 1200 Euro (derzeitiger "Selbstbehalt") erzielt...

Und dann erstreckt sich diese Unterhaltspflicht auch nur auf die Lebenshaltungskosten - nicht auf die Schuldentilgung...

@DFgen

Hast du da vielleicht ein nicht überlesen?