Unbemerkter Unfall, vorgehen?

8 Antworten

Ich geb mal ein kurzes Update zum Stand der Dinge.

Hab mich gestern mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und meine aktuellen spärlichen Informationen übermittelt. Wurde darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich die Kosten je nach Umständen von mir wiederholen. Das hat mich jetzt auch nicht überrascht.

Noch ein paar Informationen zu meinem nächtlichen Besuch, die ich vergessen hatte bzw die vllt. etwas verwirrend waren.

Meine Wohnung ist etwas von dem Ort an dem der Unfall stattgefunden hat entfernt, so das nicht die selben Polizisten welche am Unfallort waren bei mir waren, weils ein anderer Polizeibezirk (heisst das so?), ist waren. Aus diesem Grund haben die das andere Fahrzeug auch nicht gesehen und konnten deshalb nicht sagen was für ein Schaden entstanden sein soll.

Laut Polizei gab es einen Zeugen welcher den Vorgang gesehen haben soll. Ob dies der Fahrzeughalter ist weiss ich leider noch nicht. Wenn es der Fahrzeughalter war frage ich mich warum er mich nicht direkt angesprochen hat.

Bis zum Unfallort hatte ich eine Zeugin im Fahrzeug. Diese kann mir bestätigen, dass auch sie nichts bemerkt hat. Wir haben schliesslich noch ihr Zeug aus dem Kofferraum geholt.

Habe jetzt vor erst mal abzuwarten bis die Anzeige im Briefkasten landet und mir dann nen Anwalt zu nehmen. Wie lange dauerts eigentlich so im Schnitt bis das Schreiben kommt?

Das mit der Rechtsschutzversicherung könnte problematisch werden. Denn bei Fahrerflucht leistet die nämlich nicht. Nur wenn eine Einstellung des Verfahrens erreicht wird. Dabei kann auch eine Geldauflage beinhaltet sein.

Grundsätzlich kannst du im Moment rein gar nichts machen, außer auf eine Anzeige zu warten. Die dürfte aber wohl ziemlich sicher kommen, wenn schon die Polizei bei dir vor Ort war. Das heißt nämlich auch, dass es mindestens einen Zeugen gibt, der den Unfall gesehen hat. Was hat denn die Polizei dazu gesagt?

Wenn dann die Anzeige da ist solltest du aber in jedem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Da du nämlich den Unfall gar nicht bemerkt hast, ist das nämlich keine Straftat. Fahrerflucht kann nämlich nur vorsätzlich begangen werden. Das muss dann aber der Rechtsanwalt darlegen, dass es so wahr, wie von dir geschildert.

Die Polizisten können Dir diese Daten geben. Auf dem entsprechenden Revier anrufen. Dann die Versicherung anrufen - und ggf. darauf aufmerksam machen, dass Du da nix gefühlt hast und die Dir den genauen Schaden mitteilen sollen. I.d.R. hat man bei einem Minikratzer am eigenen Auto keinen großen Schaden verursachen können.

Die Frage ist eigentlich, ob du meinst, dass du den Schaden am anderen Fahrzeug verursacht hast, oder ob du nicht angefahren bist und somit natürlich auch "unschuldig" bist! Immerhin kann ja jeder angefahren sein, als du schon weg warst!

Ich würde das mit meinem Ansprechpartner von der Versicherung abklären! Der weiß sicher auch, welche weiteren Schritte empfehlenswert sind! Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wird dir normalerweise ein Verfahrenshelfer zur Seite gestellt.

Klär das mal ab, bevor du dir Rat bei einem anderen Rechtsanwalt holst!

bigbobby0815 
Fragesteller
 02.06.2014, 13:37

Mir ist nicht aufgefallen irgendwo angeeckt zu sein. Ich kann dies aber jetzt nicht zu 100% ausschließen, da ja wirklich ein Minikratzer an meinem Auto ist.

Ja, ne Rechtsschutz habe ich. Aber mit nem Anwalt werde ich warten bis ich ne Anzeige erhalte.

padauz777  02.06.2014, 13:51
@bigbobby0815

Alles klar! hast du dann schon mit der Versicherung gesprochen? Wär nicht schlecht, wenn die gleich wüssten, was los ist!

qugart  02.06.2014, 14:00
@padauz777

Hier gilt die Aufklärungspflicht. Von dem her schadet es wirklich nicht, jetzt schon den Versicherer darüber zu informieren.

Wichtig zu wissen: die Kfz-Haftpflicht nimmt den Täter in Regress. D.h. es besteht eine Leistungsfreiheit bis zu ca. 5.000 Euro, die an den Versicherer zurück zu zahlen sind.

Der Eigenschaden am Kfz wird nicht durch die Kasko gedeckt und muss voll selber bezahlt werden.

bigbobby0815 
Fragesteller
 02.06.2014, 14:28
@qugart

Wusste nicht so genau obs jetzt schon Sinn macht die Versicherung zu informieren, da ich ja eigentlich keine Angaben zu irgendwas machen kann.

Aber wenns so ist werde mich dann nach Feierabend mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Hallo

du solltest dir unbedingt einen Anwalt nehmen, denn wer einen Unfall nicht bemerkt hat kann auch keine Unfallflucht begangen haben.

siehe:

OLG Hamburg v. 27.03.2009:

Nach § 142 Abs. 1 StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl weiter vom Unfallort entfernt

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UFluchtStraf.php#50

die Rechtsschutzversicherung wird den Anwalt übernehmen, keine Sorge