Umzugsgeld vom Jobcenter?

3 Antworten

Du musst dir den Umzug zuvor genehmigen lassen (Begründung, warum du umziehen willst) und auch das Wohnungsangebot vorlegen, ob es angemessen ist. Stimmt das JobCenter zu, bekommst du auch den Umzug bezahlt, allerdings nur die Billigvariante.

Umziehen und Hartz IV

Grundsätzlich gilt: Auch Hartz-4-Empfänger dürfen jederzeit umziehen. Die ARGE hat nicht das Recht, Ihnen einen Umzug aus welchen Gründen auch immer zu untersagen. Sie müssen hier allerdings die Kosten für den Umzug selbst tragen – und wenn die neue Wohnung teurer sein sollte als die alte, müssen Sie auch diese Differenz selbst bezahlen.

Wenn Sie Umzugskosten von der ARGE übernehmen lassen möchten, gibt es einiges zu beachten.

Die folgenden Tipps sollen Ihnen dabei helfen, abschätzen zu können, wann Sie ein Recht auf Erstattung von Kosten haben und welche Kosten von der ARGE übernommen werden – ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter können sie aber nicht ersetzen, da dieser Ihre Situation genau kennt und Ihnen vielleicht noch andere Möglichkeiten aufzeigen kann.

Tipp: Informieren Sie sich auf Hartz-4-Umzug.info ausführlich.

Wann übernimmt die ARGE die Umzugskosten von Hartz-4-Empfängern?

Die ARGE übernimmt nur dann die Kosten für einen Hartz-4-Umzug, wenn dieser von Ihnen begründet werden kann. Dabei zählen für die ARGE jedoch nicht alle Gründe. Bei persönlichen Gründen gilt: Nur wer umzieht, weil er nach einer Scheidung die eheliche Wohnung verlassen muss, weil er aus gesundheitlichen Gründen die alte Wohnung nur noch unter erschwerten Bedingungen nutzen kann oder weil die alte Wohnung aufgrund von Familienzuwachs zu klein geworden ist, hat einen generellen Anspruch auf Unterstützung. Dabei gilt, wie immer bei der ARGE: Sie müssen für diese Gründe Nachweise erbringen. Im ersten Fall wären das Mietvertrag und Scheidungsurkunde, im zweiten ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass z.B. das Treppensteigen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht zumutbar ist, im dritten Fall der Mietvertrag mit der Quadratmeterzahl der alten Wohnung. Hilfe bei den Umzugskosten können auch all die Hartz-4-Empfänger geltend machen, die aus in der Wohnsituation begründeten Gründen umziehen wollen: bei Verlust des bisherigen Wohnraums und bei dem Wunsch nach Senkung der Mietkosten. Bei der Aufnahme einer Arbeit, für die ein Umzug in eine andere Stadt nötig ist, kann die ARGE ebenfalls helfen – dies ist allerdings eine so genannte "Kann-Leistung", auf die Sie kein gesetzlich festgelegtes Recht haben. Umzüge wegen besseren Chancen auf eine Arbeit in einer anderen Stadt, weil Sie näher bei Ihrer Familie wohnen wollen oder wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und aus Ihrem Elternhaus ausziehen wollen, werden in der Regel von der ARGE nicht unterstützt. Eine Ausnahme ist nur im letzten Fall möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein weiteres Wohnen bei den Eltern nicht zugemutet werden kann.

Welche Kosten übernimmt die ARGE beim Hartz-4-Umzug? Wenn die ARGE Ihrem Umzug zugestimmt hat, lassen Sie sich das auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Auf Antrag übernimmt die ARGE dann die Kosten für einen Umzugswagen, Umzugskartons und die Verpflegung von privaten Umzugshelfern. Kosten für ein Umzugsunternehmen werden nur in Ausnahmefällen übernommen, z. B. wenn Sie behindert sind oder aus anderen Gründen einen selbstorganisierten Umzug nicht durchführen können. Dies müssen Sie dann bei der ARGE per Attest bestätigen.

Für die Kosten von Umzugswagen und -kartons müssen Hartz-4-Empfänger bei der ARGE drei Kostenvoranschläge einreichen – dies gilt auch, wenn Ihnen ein Umzug per Spedition genehmigt wurde.

Die ARGE muss ebenfalls die Kosten für vertraglich festgelegte Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung übernehmen. Beachten Sie aber hier, dass der Pauschalbetrag der ARGE meist für eine komplette Renovierung nicht ausreicht und planen Sie daher lieber etwas höhere Kosten ein.

Generell gilt für alle Hartz-4-Empfänger: Beginnen Sie frühzeitig mit der Antragstellung! Die Kostenübernahme kann ein langwieriger Prozess werden – und dann ist es besser, wenn Sie nicht mit Umzugs- und Renovierungsterminen unter Zeitdruck geraten. Eine komplett kostenlose Umzugshilfe ist der Umzugskalender, der Sie an wichtige Termine und Fristen erinnert und mit Checklisten bei der Organisation des Umzuges hilft.

http://www.umzug-formulare.de/Ratgeber/Umziehen-und-Hartz-IV.html

nur wenn der Umzug genehmigt ist ....

hiwaad 
Fragesteller
 04.05.2013, 17:27

alles klar danke