Umzug von Exmann beweisen?

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Wieso soll das für die Unterhaltsberechnung wichtig sein?

Roland841911 
Fragesteller
 30.11.2021, 15:05

Er zahlt nicht den vollen Unterhalt. Laut Jugendamt kann, wenn er mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammen lebt der Selbstbehalt reduziert werden. Und da er mittlerweile auch mehr verdient als angegeben und er weniger Schulden hat als angegeben, wird eine Neuberechnung angestrebt. Dafür braucht es aber eine Grund um nicht die vollen 2 Jahre warten zu müssen, bis man eine reguläre Neuberechnung fordern kann

Kessie1  30.11.2021, 16:08
@Roland841911

Hat er den Arbeitsplatz gewechselt?

Wenn glaubhaft gemacht wird, dass sich die Einkommensverhältnisse des Auskunftspflichtigen geändert haben, kann auch schon vor Ablauf von zwei Jahren eine neue Auskunft verlangt werden – etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel.

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/auskunftsanspruch/

Und was hindert ihn überhaupt den Mindestunterhalt zu zahlen? Mehrarbeit, Überstunden nicht möglich?

Gibt es eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde? Käme dann ggf. nicht auch 239 FamFG in Frage?

https://dejure.org/gesetze/FamFG/239.html

Roland Sperling  30.11.2021, 18:01
@Roland841911

Die erste Frage ist: kann er aufgrund der Lohnerhöhung und da er weniger Schulden hat den Mindestunterhalt zahlen, also den untersten Betrag der Düsseldorfer Tabelle? Falls ja, kommt es auf das Einkommen der Freundin nicht mehr an.

Es ist aber ohnehin so: den Mindestunterhalt kann man immer einklagen, ohne dass man überhaupt etwas zum Einkommen des Vaters sagen muss. Wenn der Vater dann behauptet, er könne nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen, muss ER seine Einkommens- und Lebensverhältnisse beweisen.

Schwierig.

Er kann immer noch behaupten dort nur zu Besuch zu sein, ab und zu da zu übernachten.

Und der Vermieter wird kaum den von Beiden unterschriebenen Mietvertrag rausrücken - falls überhaupt Beide unterschrieben haben.

Was will man dem Einwohnermeldeamt melden: ich glaube, dass...

Nur die Eltern selbst könnten Interesse haben ihn von dort abzumelden bzw. ihn aufzufordern sich umzumelden. Denn wenn sie deswegen höhere Nebenkosten zahlen müssen...

Bezieht er Sozialhilfe? Dann würde sich das Amt über einen Tipp freuen?!

Wenn er allerdings mit den Eltern vereinbart hat, dass seine Post nach wie vor zu ihnen geht und er sie dort abholt, dann wird er Niemanden informiert haben, da er eben offiziell dort noch wohnt.

Ein Privatdetektiv wäre dann nur die Lösung. Aber wie lange soll der sich auf die Lauer legen? Besuch bei der Freundin, auch über Nacht, ist ja nicht verboten.

Brief an die alte bekannte Adresse schreiben mit dem Vermerk: Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück! Bringt aber nur was, wenn die Eltern den Brief nicht doch entgegen nehmen, weil der Postbote die so gut kennt bzw. ein Nachsendeantrag gestellt wurde.

Nur bei Briefen und Postkarten:
Nicht nachsenden!
Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt.
Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!
Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.

https://www.deutschepost.de/de/v/vorausverfuegung_brief.html

Beim Einwohnermeldeamt melden. Er muss sich innerhalb von 2 Wochen ummelden, sonst droht ein Bußgeld

Roland841911 
Fragesteller
 30.11.2021, 14:16

Stimmt. Aber er hat dem Amt gegenüber behauptet er wäre nicht umgezogen

wunderwall  30.11.2021, 16:21
@Roland841911

dann wohnt er halt immer noch bei seinen eltern. dann ist das so

Solange die Eltern das tolerieren ist das deren Sache. Bedeutet jedoch, er kann den Mietvertrag nicht mit unterschrieben haben, dann dann würde ein Meldevergehen begehen.

was geht dich das an wo er wohnt. für den unterhalt berechnet wird sein einkommen.