Darf ich im Beschäftigungsverbot umziehen?

1 Antwort

Zuerst einmal würde ich klären, ob es normal ist, dass Du wegen einer Schwangerschaft nicht in dem Beruf arbeiten darfst oder ob es nur von Seiten Deiner Chefin ausgesprochen wurde, weil sie Dich und das Ungeborene keinerlei Risiko aussetzen möchte. Kündigen würde ich an Deiner Stelle nicht, denn Deine Chefin wird keinerlei Kosten haben, da die im Falle einer Schwangerschaft zu 100% von der Krankenkasse übernommen werden. Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber die Stelle drei Jahre für Dich freihalten und da Du niemals weißt, was die Zukunft bringt, solltest Du Dir den Weg zurück nicht verbauen.

Vielleicht redest Du mal mit Deiner Krankenkasse und dem Arbeitsamt, die können Dir da sicherlich eine gute Auskunft geben, weil es ja von der Norm abweicht und Deine Chefin scheint ja nun auch keine wirklich böse sein und darum frage sie doch mal, was sie so denkt und überhaupt, wie sie Deine Zukunft in ihrer Praxis überhaupt sieht.

Ich weiß das ich 100% nicht mehr dort arbeiten werde da ich besonders mit der Chefin mich nicht so gut verstanden habe. Sie hat mich in den BV geschickt, weil sie mich nirgendwo sonst einsetzen konnte.

@bebiik

Dann frage sie doch einfach, wie lange sie meint, dass das Beschäftigungsverbot aufrecht erhalten bleibt und bitte darum, dass Du die Antwort schriftlich erhältst. Am besten stellst Du die Frage schriftlich, dann wird sie wohl darauf ebenfalls schriftlich antworten müssen. Dann erzähle Deine Umzugspläne nicht groß rum und schon mal gar nicht Arbeitskolleginnen informieren. Wenn alle Stricke reißen, dann kannst Du noch immer kündigen oder Du suchst einen Neurologen auf und berichtest ihm, dass Du dort gemobbt wirst und Du es aufgrund Deiner Schwangerschaft und Psyche nicht aushalten würdest dort länger zu arbeiten und dann wirst Du sicherlich krank geschrieben. Arbeitsunfähig zu sein bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass man bettlägerig ist oder Zuhause bleiben muss.