Umzug im Mutterschutz: Was ist mit AG, Elterngeld etc.?

2 Antworten

Wenn du verheiratet bist, und kein Einkommen hast, bist du über deinen Mann krankenversichert. Das kostet für ihn das gleiche. Und wenn du während des Elternurlaubs in ein anderes Bundesland zu ziehen vorhast, musst du das deinem Arbeitgebetr natürlich mitteilen, damit er sich um Ersatz bemühen kann. Du wirst ja wohl nicht in zwei Jahren zwischen zwei Bundesländern zum arbeiten pendeln wollen.

Während des Elterngeldbezugs bist Du unabhängig vom BV beitragsfrei versichert, danach nur bei Elternzeit, aber Du könntest über Deinen Mann versichert werden. Deinen Anspruch auf EG verlierst Du nicht.