Fragebogen bei eigener Kündigung

3 Antworten

Du musst den Fragebogen nicht ausfüllen, und bei den genannten Gründen würde ich das auch nicht.

Du bist nicht verpflichtet,diesen Fragebogen auszufüllen,denn wenn du die Wahrheit schreibst,könnte sich dass u.U. auf dein Arbeitszeugnis auswirken.

Aber,sobald du dein Zeugnis hast,kannst du in aller Ruhe deine Gründe dem ehemaligen Arbeitgeber darlegen.

Ob dich das vor einer Sperrzeit bewahrt, wage ich zu bezweifeln. Es steht jedem Arbeitnehmer frei, sich einen neuen Job zu suchen, und dann fristgemäß zu kündigen. Man kann nicht einfach seinen Arbeitsplatz aufgeben, und sich vom Staat alimentieren lassen.

Gegen Mobbing am Arbeitsplatz kann man sich wehren.

Jedenfalls wäre hier vor der Kündigung die Arbeitsagentur zu kontaktieren gewesen.