Umzug- Hausrat = Transportversicherung?

7 Antworten

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Na da, bringen wir mal etwas Licht ins Dunkel. Die Haftung des Frachtführers bei Umzügen sind in §§ 451 ff HGB geregelt.

Der Frachtführer haftet bei Pflichtverletzungen. Bei durch den Frachtführer nicht beeinflußbaren Schäden haftet er nicht, z.B. bei höherer Gewalt. Zusätzlich ist die Haftung auf 620 €/m³ Umzugsgut begrenzt. In einen Sattelschlepper passen ca. 70 m³, maximal kann kann man also mit einem Schadenersatz von ca. 43.000 € - für normale LKWs noch weniger - rechnen. In der Regel ist ein kompletter Haushalt aber mehr wert.

Um hier Schadenersatz zu bekommen, muss ich aber dem Frachtführer einen Haftungsgrund nachweisen. Zahlen muss dann das Umzugsunternehmen, dass dafür eine Verkehrshaftungsversicherung hat.

Die Transportversicherung ist eine Allgefahrenversicherung, die einen sehr weitreichenden Versicherungsschutz bietet und im Schadenfall keinen Schuldnachweis erfordert und von der Versicherungssumme an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden kann. Hier muss ich auch keinen Nachweis einer Haftung des Frachtführers beibringen.

In der Hausratversicherung ist der Hausrat am Versicherungsort (der alten Wohnung) versichert.

Außerhalb der alten Wohnung sind tarifabhängig nur 10% - 30% (meist 20%) des Hausrats versichert (Außenversicherung). Es besteht auch während des Transports in einem LKW über die Hausratversicherung für die genannten 20% des Hausrats Versicherungsschutz gegen Feuerschäden. Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlschäden setzen für eine Deckung grundsätzlich ein Gebäude um den Hausrat herum voraus.

[Anmerkung: Man kann sich darüber streiten, ob der Hausrat im LKW als aufzubrechendes Behältnis in einem Parkhaus gegen ED versichert wäre, da differenzieren die Meinungen ...]

Ohne eine Meldung an den Hausratversicherer besteht auch in der neuen Wohnung nur dieser eingeschränkte Versicherungsschutz. Mit einer Umzugsmeldung jedoch bieten die allermeisten Versicherer für die Umzugszeit kostenfrei vollständigen Versicherungsschutz an beiden Versicherungsorten (alte und neue Wohnung). Also einfach vor dem Umzug eine E-Mail an die Versicherung absetzen!

Viel Spass beim Umzug :-)

septemberstart 
Fragesteller
 25.10.2012, 18:46

sehr schön - vielen, echt herzlichen Dank! Kurzfassung: Hausrat haftet bei Auszugsort A , ggf. bei Meldung auch bei Einzugsort B. Dazwischen benötigt man die Transportverischerung - egal wer schuld ist (Ölspur, spielendes Kind auf der Straße, dem der LKW ausweichen muss oder wenn "meinem" LKW auf der Autobahn irgendjemand reinfährt) - richtig?

Die in der Hausratversicherung enthaltene Außenversicherung reicht hier nicht aus. Das Umzugsunternehmen sollte eine entsprechende Transportversicherung besitzen - wie Lany2011 ganz richtig feststellt, sollte man sich vor dem Umzug eine Bestätigung darüber geben lassen. Dabei gibt's unterschiedliche Pauschalen - z.B. die erwähnte mit 630€ je cbm, oder auch in sog. Sonderziehungsrechten gerechnet. Sollte die Versicherungssumme den Wert Deines Hausrates nicht annähernd decken, wäre tatsächlich eine Ergänzung (die seriöse Umzugsfirmen anbieten können) sinnvoll.

GS2000  24.10.2012, 09:12

Bei einem innerdeutschen Umzug findet § 451 HBG ff Anwendung. 620 Euro Haftungsobergrenze kann demnach als Haftungsbeschränkung vereinbart werden, was üblicherweise auch standartmäßig von den Versicherungen als Default beim Spediteur festgesetzt wird. Mit entsprechender Gefahr der Unterversicherung-. Sonderziehungsrechte sind bei Güterschadenhaftpflichtversicherungen relevant, nicht jedoch auf den Möbeltransport übertragbar und umgekehrt.

Nein, die Hausrat hat damit nichts zu tun! in einem Hausratvertrag ist eine s.g Aussenversicherung eingeschlossen. Damit ist der Hausrat beim Umzug zwar versichert, aber nicht bei einem Unfall oder ähnliches, sondern gegen die Gefahren die auch sonst mit eingeschlossen sind. z.B Feuer, Leitungswasser usw. Meist aber begrenz auf eine bestimmte Summe z.B 10.000€

Steht aber genau in den Bedingungen der Police.

Erst bei LKW und Kombinationen über 3,5 Tonnen Zulässigesgesamtgewicht wird eine Versicherung überhaupt Pflicht! Man sollte zwischen Transport- und Umzugversicherung unterscheiden: Die Transportversicherung deckt mehr ab, und zwar Fremdverschulden. Beispielsweise muss der LKW einem Kind ausweichen, welches dem Ball hinterher rennt und kippt die Böschung runter. Diese Mehrversicherung ist sinnvoll, darf jedoch nicht mehr als ein paar Euro extra Kosten (ca. 20Euro). Die Hausratversicherung trägt in keinem Fall Schäden aus einem Umzug, unabhängig ob eine Firma oder man selbst diesen ausführt, dies ist in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen!

Eine Betriebshaftpflicht würde ich mir auch in jedem Fall bestätigen lassen, diese kommt für z.B. Schäden im Treppenhaus aus.

Die Transportversicherung deckt Schäden ab, die während des Transportes entstehen - z.B. Glasbruch (aber nur, wenn der Spediteur verpackt hat), Tischbein bricht ab, Möbel scheuern aneinander etc. Technische Schäden sind generell ausgeschlossen.

Die Hausratversicherung deckt den Transport i.d.R. nicht ab. Dennoch solltest Du Deinem Versicherer vorher deinen Umzug avisieren. Dann kann der Hausrat für den Übergangszeitraum an der alten und der neuen Wohnung versichert werden.