Güterversicherung, Transportversicherung und Haftungsversicherung?

2 Antworten

Güterversicherung und Transportversicherung sind schon fast selbsterklärend wenn man die jeweiligen Risikoübergänge für Transportdienstleister kennt.

Haftung setzt grundsätzlich einen Verstoß gegen Paragraph 823 BGB vorraus. (Wer anderen WIEDERRECHTLICH einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet). Dazu muss man wissen, das widerrechtlich nicht stattfinden kann, wenn man den Auftrag wahrnimmt eine Sache zu benutzen, sie zu transportieren oder in Gebrauch zu nehmen. Alles was dabei an der Sache selbst passiert, passiert nicht widerrechtlich. Das ist der Grund dafür weshalb es Güter- und Transportversicherung gibt.

Passiert aber einem Dritten etwas durch die Bewegung der Güter, so entsteht ein Verstoß gegen den Schadensersatzpflicht Paragraphen und diese Schadensersatzansprüche werden teilweise durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt. Ganz wichtig dabei, der Schadensersatzanspruch richtet sich grundsätzlich gegen eine Person und niemals gegen eine Versicherung. Ausnahme, Schadensersatz der durch den Betrieb eines Kfz entsteht, dabei ist das Kfz selbst schadensersatzpflichtig (weil von Kfz, Haustieren, Schiffen, Flugzeugen usw eine Eigengefahr ausgeht), übertragen auf den Halter der eine gefährdende Sache in Verkehr bringt, und dessen Haftpflichtversicherung gegenüber dem Geschädigten in der Leistungspflicht. Während in allen anderen Fällen eine Haftpflichtversicherung immer nur die Schadensersatzpflicht seiner Versicherten "deckt".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung